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Der Senat billigt den Erlass zur Entsorgung von Elektroschrott, stellt aber Auflagen

Befürwortende Stellungnahme des Senats zum Erlass zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) - Es sind jedoch Auflagen zur Optimierung der Sammelstellen und zur Vermeidung der Ausbreitung von Deponien und illegalen Erscheinungen erforderlich

Der Senat billigt den Erlass zur Entsorgung von Elektroschrott, stellt aber Auflagen

Die Kommission Raum, Umwelt, Umweltgüter des Senats billigt die Rechtsverordnung (zur Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU) zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE), stellt sie aber unter Auflagen.

Die letzten acht Jahre der Umsetzung des nationalen WEEE-Sammel-, Recycling- und Entsorgungssystems haben sowohl Licht als auch Dunkelheit gesehen. Positiv zu vermerken ist, dass in Italien ein wettbewerbsorientiertes System entstanden ist, das durch zahlreiche Konsortien gekennzeichnet ist, die sich der Entsorgung dieser Abfälle widmen und der Kontrolle des Koordinierungszentrums unterliegen. Die Recyclingquoten haben die international festgelegten Ziele erreicht, wenn nicht sogar übertroffen. Außerdem wurde ein dediziertes Sammelsystem konsolidiert, das 2012 3.672 Abgabestellen umfasste, die möglicherweise 94 Prozent der Bevölkerung mit 240.000 behandelten Tonnen und der teilweisen Einbeziehung von Händlern in das Sammelsystem gewidmet waren.

Die kritischen Punkte bleiben jedoch bestehen. Der Anteil an behandelten Elektro- und Elektronikaltgeräten ist tatsächlich viel geringer als der produzierte und gelieferte. In Italien werden jährlich fast eine Million Tonnen WEEE produziert, d. h. 16 kg Abfall pro Einwohner. Davon werden schätzungsweise 12 kg pro Einwohner irgendwie von den Verbrauchern an kommunale Sammelstellen oder Verteiler abgegeben (ein Ziel, das laut Richtlinie bis 2019 erreicht werden soll) und nur 4 kg von den Herstellern verwaltet und daher verbucht werden.

Nach einem schnellen Anstieg der Menge an optimal behandelten Elektro- und Elektronikaltgeräten im Dreijahreszeitraum 2008-2010 kam es zu einem so starken Systemstau, dass 2013 noch weniger Elektro- und Elektronikaltgeräte ordnungsgemäß entsorgt wurden als 2010.

All dies, weil das Konsortialsystem fragmentiert und schwer kontrollierbar erscheint. Folglich besteht ein paralleles, halb-illegales oder illegales Recycling- und Entsorgungssystem, das zu einer unzureichenden Produktion von Sekundärrohstoffen, zur Schaffung illegaler Deponien, zur Verteilung von Feststoffen in der Umwelt und Flüssigkeiten führt und Gase, die für die öffentliche Gesundheit gefährlich oder aus ästhetischer Sicht schädlich sind. Illegalität ist weit verbreitet und führt oft zu Bränden, wie sie das sogenannte Land of Fires geprägt haben.

Die Kommission fordert daher, dass der Verordnungsentwurf von anderen Regierungsmaßnahmen begleitet wird, die darauf abzielen, die Kosten zu minimieren, die für die Herstellung von Roh- und Sekundärmaterialien und für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten erforderlich sind. Für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) ist es erforderlich, den Lebenszyklus ihrer Produkte bereits in der Designphase zu berechnen.

Die Selektion zwischen den zur Behandlung bestimmten Abfällen und den zur Wiederverwendung bestimmten Abfällen kann in den Sammelstellen nicht vorgenommen werden. Die Zentren sind in der Regel nicht befugt, diese Unterteilung vorzunehmen, noch verfügen sie über die technischen Kenntnisse und fachlichen Fähigkeiten dazu, so dass die Gefahr besteht, dass die gesetzlichen Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden.

Die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen verpflichtet werden, die Höhe des für die Sammlung, Behandlung, Verwertung und Entsorgung erforderlichen Jahresbeitrags im Preis, der dem Verbraucher in Rechnung gestellt wird, gesondert auszuweisen, wie dies bereits bei anderen Umweltbeiträgen (z. B. Flugtickets) der Fall ist.

Die kollektiven Systeme, die die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushalten durchführen wollen, müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, die innerhalb von neunzig Tagen nach Inkrafttreten des Erlasses festgelegt werden. Die Regierung wird alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um die maximale Zusammenarbeit der Händler und insbesondere die Minimierung der Kosten und die Maximierung der Kundenbindungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Sammlung von WEEE an den Verkaufsstellen zu fördern.

Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich dann nur noch um angemessene Werbung – auch mit prominenter Anzeige auf ihren Websites – über die Möglichkeit und kostenlose Sammelsysteme kümmern.

 

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