Mit dem Kreis n. 13/E, veröffentlicht am 27. April, erstellt im Einvernehmen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, stellt die Einnahmenagentur eine Aktualisierung der Anweisungen für Unternehmen bereit, die beabsichtigen, die Steuervergünstigung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Anspruch zu nehmen. Unter den Änderungen erwähnen wir die Gewährung eines zusätzlichen Jahres für Investitionen, wodurch der maximale jährliche Kreditbetrag, den jeder Begünstigte erhalten kann, von 5 auf 20 Millionen Euro erhöht wird, während der Satz auf 50 % steigt und für alle Arten gleich bleibt förderfähige Ausgaben. Darüber hinaus, ein nicht zu unterschätzender Faktor in Bezug auf Exporte und FDI, sind die Begünstigten auch gebietsansässige Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Auftrag von gebietsfremden Kundenunternehmen durchführen, und die Ausgaben für alle in F&E beschäftigten Mitarbeiter sind förderfähig unabhängig von der Qualifikation und Ausbildung des Arbeitnehmers.
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