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FDI- und F&E-Boni: Die jährliche Steuergutschrift steigt auf 20 Millionen

Die Aktualisierung der Einnahmenagentur in Zusammenarbeit mit der MiSE sieht die Gewährung eines zusätzlichen Jahres für Investitionen und die Öffnung für ansässige Unternehmen vor, die Tätigkeiten im Auftrag nicht ansässiger Kunden ausführen.

FDI- und F&E-Boni: Die jährliche Steuergutschrift steigt auf 20 Millionen
Mit dem Kreis n. 13/E, veröffentlicht am 27. April, erstellt im Einvernehmen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, stellt die Einnahmenagentur eine Aktualisierung der Anweisungen für Unternehmen bereit, die beabsichtigen, die Steuervergünstigung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in Anspruch zu nehmen. Unter den Änderungen erwähnen wir die Gewährung eines zusätzlichen Jahres für Investitionen, wodurch der maximale jährliche Kreditbetrag, den jeder Begünstigte erhalten kann, von 5 auf 20 Millionen Euro erhöht wird, während der Satz auf 50 % steigt und für alle Arten gleich bleibt förderfähige Ausgaben. Darüber hinaus, ein nicht zu unterschätzender Faktor in Bezug auf Exporte und FDI, sind die Begünstigten auch gebietsansässige Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Auftrag von gebietsfremden Kundenunternehmen durchführen, und die Ausgaben für alle in F&E beschäftigten Mitarbeiter sind förderfähig unabhängig von der Qualifikation und Ausbildung des Arbeitnehmers.

Um den vollständigen Text des Rundschreibens einzusehen, folgen Sie dem folgenden Link.

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