Gtech SpA, die Lottomatica Videolot Rete kontrolliert, hat beim Rechnungshof einen Antrag auf sogenannte „erleichterte Definition“ des Urteils gestellt.
Wir erinnern daran, dass das Gericht in erster Instanz die Haftung von Lottomatica Videolot Rete als Steuerschadensersatz für die Nichteinhaltung bestimmter Service-Levels auf 100 Millionen Euro beziffert hatte und dass Lottomatica Berufung eingelegt hatte, die entsprechende Anhörung jedoch noch nicht stattgefunden hat wegen der Unbegründetheit dieses Urteils festzusetzen.
Der Rechnungshof kann den Antrag ablehnen – in diesem Fall wird das Berufungsverfahren fortgesetzt – oder ihm durch Festsetzung der Höhe der Zahlung stattgeben, die 30 % des Betrags des erstinstanzlichen Urteils nicht überschreiten darf.
Die Einreichung des Antrags, so teilt uns Gtech mit, bedeute keineswegs ein Schuldeingeständnis, sondern habe nur das Ziel, einen Streit von erheblichem wirtschaftlichem Wert beizulegen und so eine Situation anhaltender Ungewissheit zu überwinden.