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Den Ruhestand in Portugal genießen? Hier ist wie

Steuerfreie Renten und niedrige Lebenshaltungskosten locken immer mehr italienische Rentner nach Portugal, aber es ist nicht alles Gold, was glänzt. Hier sind die Voraussetzungen für den Zugang zur Rentensteuerbefreiung und die Dokumente zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Den Ruhestand in Portugal genießen? Hier ist wie

Steuerfreie Altersvorsorge und niedrige Lebenshaltungskosten. Das bietet Portugal italienischen Rentnern an. Aber Vorsicht, denn nicht alles was glänzt ist Gold. Es ist nicht so einfach, den Status „Steueransässiger im Ausland“ zu erlangen, um Zugang zu den portugiesischen Erleichterungen zu erhalten. Tatsächlich bergen die in Italien und Portugal abzuschließenden Verwaltungsverfahren verschiedene Fallstricke und die technischen Zeiten sind ziemlich lang.

Beginnen wir mit der Tatsache: Die portugiesische Regierung hat, um ausländisches Kapital anzuziehen, ein Gesetz vorangetrieben, das allen ausländischen Rentnern für 10 Jahre die Nichtbesteuerung der Betriebsrente anbietet. Der Schritt der portugiesischen Regierung scheint für ausländische Rentner interessant zu sein, nicht nur wegen der angebotenen Steuervorteile, sondern auch wegen der wirtschaftlichen Bedingungen des Landes. Tatsächlich wären laut Numeo in Lissabon rund 2.629,914 Euro nötig, um den gleichen Lebensstil aufrechtzuerhalten, den man in Mailand mit 3.900,00 Euro hat (z. B. kostet ein Liter Milch in Lissabon 0,64 Euro gegenüber 1,09 in Mailand).

Der Mix aus niedrigen Lebenshaltungskosten und Steuervergünstigungen ist daher sehr attraktiv. Um diese Vorteile genießen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen die italienischen Steuerbehörden sie als „Steuerinländer im Ausland“ betrachten. Wie kann dieser Status erreicht werden? Sie dürfen nicht seit 183 Tagen in Italien im Personenregister eingetragen sein und gleichzeitig müssen Sie bei AIRE registriert sein. Sie dürfen nicht länger als die Hälfte des Jahres einen Wohnsitz in Italien haben und es darf kein gewöhnlicher Aufenthalt sein , für mehr als die Hälfte des Jahres in Italien. Wenn auch nur eine dieser Bedingungen fehlt, gelten Sie als in Italien steueransässig und haben daher keinen Zugang zu ausländischen Steuererleichterungen.

Voraussetzungen für den Zugang zur Rentensteuerbefreiung in Portugal

Nachdem Sie sich als „Steueransässiger im Ausland“ erwiesen haben, müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, um die portugiesischen Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können. Der Antragsteller darf in den fünf Jahren vor der Antragstellung nicht als Steuerinländer in Portugal besteuert worden sein. Sie müssen nachweisen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um als Steuerinländer in Portugal zu gelten. Diese sind: Sie haben sich länger als 183 Tage in Portugal aufgehalten, und wenn der Zeitraum kürzer ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie auf portugiesischem Hoheitsgebiet ein Haus in einem bewohnbaren Zustand haben und beabsichtigen, es wie gewohnt zu bewohnen Residenz. Eine weitere Grundvoraussetzung ist, kein öffentlicher Rentner zu sein. In diesem Fall müssen staatliche Renten aufgrund des zwischen Italien und Portugal unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in dem Land besteuert werden, in dem die Dienstleistungen erbracht wurden (Italien). Das hat also zur Folge, dass nur Rentner mit privater Altersvorsorge in den Genuss der portugiesischen Steuervergünstigungen kommen.

Aber die Hindernisse enden hier nicht, denn der Antrag auf Steuerbefreiung muss innerhalb des Jahres gestellt werden, das dem Jahr vorausgeht, in dem die Wirkung erzielt werden muss. Denn die portugiesischen Steuerbehörden brauchen Zeit, um einzelne Anträge zu prüfen. Tatsächlich erfolgt die Bewertung jeder Anfrage im Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten. Die Folge ist, dass bis dahin die Steuerbefreiungsregelung nicht in Anspruch genommen werden kann.

Dokumente zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

Sobald die Unterlagen bei den portugiesischen Steuerbehörden eingereicht wurden und die Genehmigung eingeholt wurde, muss der Rentner INPS ersuchen, das Abkommen anzuwenden, um eine Doppelbesteuerung der Rente zu vermeiden (eine in Italien und die andere in Portugal). Um die Rentenbesteuerung in Italien zu erhalten, muss der Rentner daher das Formular CI534-EP-I/4 (Italienisch-Spanisch) beim INPS-Büro einreichen. Das Dokument ist in der INPS-Rubrik Forms, International Conventions zu finden und liegt in vier Versionen vor. Das italienisch-französische Modul, das italienisch-deutsche Modul und schließlich das italienisch-spanische.

Das Muster wurde einseitig von Italien erstellt und wird von fast allen EU-Ländern (darunter auch Portugal) akzeptiert und ist wichtig, weil es die Bereitschaft bescheinigt, einen Antrag auf vollständigen oder teilweisen Nichterlass der italienischen Quellensteuer zu stellen. Neben der Vorlage des vom INPS erstellten Dokuments muss der Rentner auch eine Papierbescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde vorlegen, aus der hervorgeht, dass der betreffende Subjekt einen ausländischen steuerlichen Wohnsitz hat. Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens bleibt nur noch der Ruhestand!

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