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Jugendgarantie: Doppelter Bonus für Unternehmen, die nach dem Praktikum einstellen. Alle Neuigkeiten

Deutlich höhere Prämien für Unternehmen, die über die Jugendgarantie Jugendliche einstellen, die bei ihnen ein Praktikum absolviert haben – Auch die Regelungen zur Auszahlung der Praktikantenvergütung haben sich geändert. Hier sind die neuen Regeln für das Jugendgarantie-Projekt.

Jugendgarantie: Doppelter Bonus für Unternehmen, die nach dem Praktikum einstellen. Alle Neuigkeiten

Die Jugendgarantie ist in Phase II eingetreten. Das nationale Programm zur Förderung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt für Mädchen und Jungen unter 30 Jahren ändert ab 1. März 2016 sein Gesicht und macht die Einstellung junger Menschen dank immer höherer Prämien von bis zu 12 noch „attraktiver“. Euro. Auch der Anteil des vom Unternehmen gezahlten Darlehens ändert sich, hier alle Neuigkeiten.

Rekrutierungs-Superbonus nach dem Praktikum

Im Detail wurden auf nationaler Ebene Superbonus für Unternehmen aktiviert, die sich entscheiden, das außerschulische Praktikum, das durch die Jugendgarantie durchgeführt wird, in einen unbefristeten Vertrag umzuwandeln. Einzeleinsatz: Das oben genannte Praktikum muss vor dem 31 begonnen worden sein.

Daher erhöht sich die Höhe des bereits gesetzlich vorgesehenen Einstellungsanreizes dank der für 50 bereitgestellten 2016 Millionen Euro.

Der Betrag ändert sich, aber die Mechanismen zur Berechnung des Bonus bleiben unverändert: Letzterer wird auf der Grundlage der Profiling-Stufe beziffert, in die der Praktikant zum Zeitpunkt der Aufnahme durch den Arbeitsvermittlungsdienst eingeordnet wird. Es sollte betont werden, dass der Anreiz mit dem im Stabilitätsgesetz von 2016 vorgesehenen Anreiz und mit anderen Einstellungsanreizen innerhalb der Grenzen von 50 % der Lohnkosten kombiniert werden kann. Die Superbonus-Praktika gelten auch für die „De-minimis“-Regelung von 200 Euro über drei Jahre.

Für junge Menschen zwischen 16 und 24 Jahren gilt der Superbonus für Einstellungen, die mit einer Nettobeschäftigungssteigerung verbunden sind, während zwischen 25 und 29 weitere Voraussetzungen erforderlich sind: Fehlen einer regelmäßig bezahlten Arbeit für mindestens sechs Monate, fehlende Qualifikation oder Abschluss, keine reguläre Erwerbstätigkeit innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Vollzeitausbildung, Beschäftigung in Branchen mit starker Geschlechterungleichheit.

Praktikumsfinanzierungsanteil

Die zweite Neuerung betrifft weiterhin Praktika und sieht vor, dass das aufnehmende Unternehmen einen Teil der privaten Finanzierung für die an den Praktikanten zu zahlenden Zulagen übernimmt. Mit anderen Worten, es zahlt nicht mehr nur die Referenzregion.

Die Entschädigung wird in zwei Teile geteilt: ein öffentlicher Anteil, der von der Region gezahlt wird (maximal 300 Euro) und ein privater Anteil, der vom Gastunternehmen gezahlt wird, dessen Höhe auf regionaler Ebene festgelegt wird. In allen Fällen kann das Praktikum niemals nur mit dem öffentlichen Beitrag bezahlt werden. Die neuen Rechtsvorschriften gelten für Praktika, die ab dem 1. Januar ausgestellt werden.

Zusammenfassen, Hier sind die Anreize, die Arbeitgebern zugute kommen:

– Praktika: Die Beihilfe wird sowohl vom öffentlichen (300 Euro) als auch vom privaten Sektor (variabler Betrag) gezahlt;

– Berufsausbildung und Diplom, Reifeprüfung und Fachhochschulreife: bis zu 10.000 Euro pro Lehrling (9.000 bei Minderjährigen);

– Berufsausbildung Lehre: von 1.500 bis 6000 Euro;

– Befristeter Vertrag über mindestens 6 Monate: 1.500 Euro für die High-End, 2000 Euro für die All-High-End;

– Befristeter Vertrag über mindestens 12 Monate: 3.000 Euro für die High-End, 4.000 Euro für die All-High-End;

– Unbefristeter Vertrag: von 1.500 bis 6.000 Euro;

– Dauerhaft ab Umwandlung von Praktika: von 3.000 bis 12.000 Euro.

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