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Fisco, 730 vorab zusammengestellt: Gesundheitsausgaben sind bis zum 9. Februar zu übermitteln

Die Verlängerung der Frist vom 31. Januar bis zum 9. Februar entspricht den Anforderungen der Kategorien, die Daten für das erste Jahr übermitteln müssen, und der Notwendigkeit, den Steuerzahlern ein vorausgefülltes Formular 730 mit einer größeren Anzahl von Krankheitskosten zur Verfügung zu stellen.

Fisco, 730 vorab zusammengestellt: Gesundheitsausgaben sind bis zum 9. Februar zu übermitteln

Angesichts der 730 vorab zusammengestellten 2017 haben Steuerpflichtige, die Gesundheitskosten an die Steuerbehörden übermitteln müssen, bis zum 9. Februar Zeit, die Daten an das Gesundheitskartensystem zu übermitteln. Dies wurde von der Agenzia delle Entrate bestätigt und erklärt, dass „die Betreiber bis zur Formalisierung der Verlängerung die Möglichkeit haben, 9 Tage mehr als die erwartete Frist vom 31. Januar zu senden. Diese Verlängerung hat keine Auswirkungen auf den Kalender der Erklärungskampagne 2017".

Personen, die zur Übermittlung von Gesundheitsausgaben verpflichtet sind und deren Zielgruppe im Vergleich zum Vorjahr zugenommen hat, da sie autorisierte und nicht akkreditierte Einrichtungen, Psychologen, Krankenschwestern, Hebammen, Parapharmazien, medizinische Radiologietechniker und Optiker umfasst, wird mehr Zeit haben, die entsprechenden Daten zu übermitteln zu den vorgenannten Aufwendungen für 2016.

Die Verlängerung der Frist vom 31. Januar bis zum 9. Februar entspricht den Anforderungen der Kategorien, die Daten für das erste Jahr übermitteln müssen, und der Notwendigkeit, den Steuerzahlern ein vorausgefülltes Formular 730 mit einer größeren Anzahl von Krankheitskosten zur Verfügung zu stellen. Die Fristverlängerung bezieht sich auf die Übermittlung aller im Jahr 2016 angefallenen Gesundheitskosten aller Verpflichteten. Die Erweiterung betrifft natürlich auch Tierärzte, die ab diesem Jahr Daten über Tierarztkosten an das Gesundheitskartensystem übermitteln müssen.

Darüber hinaus wurde in Übereinstimmung mit dem Datenschutzsystem die Frist, innerhalb derer Steuerzahler der Einnahmenbehörde ihre Weigerung mitteilen können, die im Jahr 9 angefallenen Gesundheitsausgaben zum Zwecke der Verarbeitung der 2016 vorab zusammengestellten 730 zu verwenden.

Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, kann das Formular dann bis zum 31. Januar 2017 direkt an die Agentur senden oder vom 10. Februar bis 9. März 2017 direkt auf den authentifizierten Bereich der Website des Gesundheitskartensystems zugreifen (www.sistemats.it) über die Gesundheitskarte oder die von der Agentur ausgestellten Fisconline-Anmeldeinformationen.

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