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Elektronische Rechnung, neuer Infocamere-Dienst für KMU

Das neue kostenlose Online-Tool von Infocamere zur gesetzeskonformen Erstellung, Übermittlung und Aufbewahrung elektronischer Rechnungen an die öffentliche Verwaltung.

Elektronische Rechnung, neuer Infocamere-Dienst für KMU

Der grundlegende elektronische Rechnungsstellungsdienst, der ausdrücklich kleinen und mittleren Unternehmen gewidmet ist, die bei den Handelskammern registriert sind und Lieferbeziehungen zu den öffentlichen Verwaltungen haben, ist ab heute online unter der Adresse https://fattura-pa.infocamere.it. Seit dem 6. Juni sind alle zentralen öffentlichen Verwaltungen gesetzlich verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu erhalten, und ab April nächsten Jahres wird die Verpflichtung auf alle öffentlichen Verwaltungen ausgedehnt.   

Das neue Tool, das von Camerale System in Zusammenarbeit mit der Digital Italy Agency des Ministerratspräsidiums und Unioncamere zur Verfügung gestellt wird, richtet sich an alle kleinen Lieferanten der PA, ohne dass dem Unternehmen Kosten entstehen. Ziel des Dienstes ist es, Unternehmen bei der Anpassung an die neuen Abrechnungsvorschriften zu unterstützen und einen raschen und vollständigen Übergang zur Nutzung digitaler Technologien im Rahmen einer öffentlichen Strategie zur digitalen Eingliederung zu fördern.

Die Handelskammern werden weiterhin als "Brücke" und treibende Kraft auf dem Gebiet fungieren, von deren Websites aus eine direkte Verbindung zur Plattform hergestellt werden kann, die Informationsinhalte zur elektronischen Rechnungsstellung bereitstellt und die ab heute auch die hosten wird neuer Service, der es Unternehmen ermöglicht, das ganze Jahr über eine begrenzte Anzahl von Rechnungen zu erstellen und vollständig zu verwalten.

KMU können sich somit an die neue digitale Realität anpassen, indem sie sich einfach mit dem auf den Homepages der Handelskammern und der Unioncamere angegebenen Serviceportal verbinden, ohne Software herunterladen zu müssen. Auf den Dienst kann nach Bestätigung des Geschäftsinhabers über die National Services Card (CNS) zugegriffen werden, ein durch den Digital Administration Code (CAD) eingeführtes Instrument für den elektronischen Zugriff auf PA-Dienste, das die Erstellung des Buchhaltungsdokuments, die Identifizierung des Empfänger-PA, die digitale Signatur, das Versenden und die entsprechende gesetzeskonforme Speicherung. 

In den letzten Jahren haben die Handelskammern bereits eine beträchtliche Anzahl von CNS- und digitalen Signaturzertifikaten an Unternehmer ausgestellt; diejenigen, die noch keine haben, können sie bei der Handelskammer in ihrem Bereich oder bei anderen öffentlichen Stellen oder Verwaltungen (für die CNS) oder zertifizierten Marktbetreibern (für digitale Signaturgeräte) erhalten.

Elektronische Rechnungsstellung

Elektronische Rechnungsstellung bedeutet die Möglichkeit, Rechnungen nur in digitalem Format auszustellen und zu speichern, wie in der EU-Verordnung Nr. 115 vom 20. Dezember 2001 eingeführt in Italien durch das Gesetzesdekret vom 20. Februar 2004 n. 52 und durch den Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen vom 23. Januar, der die „Methoden zur Erfüllung der Steuerpflichten in Bezug auf elektronische Dokumente und ihre Vervielfältigung in verschiedenen Trägerarten“ festlegt.

Das Finanzgesetz von 2008 schreibt vor, dass jede für die PA bestimmte Rechnung in elektronischem Format ausgestellt werden muss, damit sie das nationale Austauschsystem durchlaufen kann, das vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen eingerichtet und von Sogei SpA verwaltet wird (gemäß dem Dekret vom 7. März 2008), durch die die Ströme von Buchhaltungsdokumenten zwischen Lieferanten und den öffentlichen Verwaltungen fließen, und ermöglicht eine wichtige Überwachung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen, um auch die Zahlungszeiten der öffentlichen Verwaltung effizienter zu gestalten.

Der neue elektronische Standard wird durch den interministeriellen Erlass Nr. 3 vom 2013. April 55 geregelt, der neben der Festlegung der Regeln für die Ausstellung, Übermittlung und den Empfang elektronischer Rechnungen den 6. Juni 2014 als Datum des Inkrafttretens der Rechnungsstellungspflicht festlegt elektronisch an Ministerien, Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger; das Irpef-Dekret von 2014 legte daraufhin die Frist für alle anderen öffentlichen Verwaltungen auf den 31. März 2015 fest, einschließlich der Handelskammern. 

Wirtschaftsbeteiligte, d. h. Lieferanten von Waren und Dienstleistungen an die PA, können: ihre Buchhaltungssysteme anpassen, um elektronische Rechnungen der PA auszustellen, oder Vermittler kontaktieren, d. h. Dritte, die Unterstützungstools für die Erstellung, Übermittlung und die Ersatzspeicherung der erforderlichen elektronischen Rechnung bereitstellen per Gesetz. Die PAs können Vermittler für den Empfang des elektronischen Flusses und für die Ersatzkonservierung verwenden. Vermittler können sein: Banken, Postämter, andere Finanzvermittler, Lieferkettenvermittler, Freiberufler, IKT-Unternehmen.

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