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Phase 3, von Kinos zu Sommercamps: Was am 15. Juni wiedereröffnet wird

Neue Wiedereröffnungen am 15. Juni – Alle Unternehmen, die stationär geblieben sind, weil sie als risikoreich gelten, beginnen mit der Wiederaufnahme ihres Geschäfts – Rückkehr zu Reisen in Länder wie Frankreich, Deutschland und Belgien – Hier ist die vollständige Liste der Wiedereröffnungen

Phase 3, von Kinos zu Sommercamps: Was am 15. Juni wiedereröffnet wird

Ein weiterer Schritt in Richtung Normalität. Von Kinos bis Sommercamps, von Discos bis Flughäfen, kann der 15. Juni als weiterer Stichtag angesehen werden im Kampf, den das Land gegen die Coronavirus-Pandemie führt. Tatsächlich haben viele Geschäfte bereits zwischen Mitte Mai und Anfang Juni ihre Türen wieder geöffnet. Wieder andere hingegen blieben gesperrt, zwei Monate lang ausgesetzt, weil sie als „hohes Risiko“ gelten. Der stetige Rückgang der Infektionen macht einen Neustart möglich, auch wenn strenge Regeln eingehalten werden müssen.

Das können Sie ab dem 15. Juni tun.

KINO UND THEATER UND KONZERTE: DIE KULTUR BEGINNT WIEDER

Wir können uns wieder einen Film im Kino ansehen, eine Theateraufführung oder ein Konzert genießen. Ab dem 15. Juni grünes Licht für öffentlich zugängliche Shows in geschlossenen Räumen oder im Freien, sofern die Sitzplätze verteilt und allen Zuschauern vorab zugewiesen sind. Auch zahlenmäßig sind Grenzen gesetzt: 200 Zuschauer gleichzeitig in geschlossenen Räumen, maximal 1.000 in offenen. 

Was Konzerte anbelangt, gibt es spezielle Regeln für Orchester. „Orchesterlehrer müssen einen zwischenmenschlichen Abstand von mindestens 1 Meter einhalten; für Blasinstrumente beträgt der zwischenmenschliche Mindestabstand 1,5 Meter; für den Dirigenten muss der Mindestabstand zur ersten Orchesterreihe 2 Meter betragen. Diese Entfernungen können nur verringert werden, indem auf physische Barrieren zurückgegriffen wird, auch auf mobile, die geeignet sind, eine Ansteckung durch Tröpfchen zu verhindern. Und noch einmal: Für die Blechbläser muss eine „Schale zum Auffangen des Kondenswassers“ vorhanden sein, die Chormitglieder müssen den Abstand einhalten (1 Meter seitlich und 2 Meter für etwaige Reihen).

DISKO JA ODER NEIN?

„Veranstaltungen mit Versammlungen in geschlossenen Räumen oder im Freien bleiben ausgesetzt“. Nicht nur, dass bis zum 14. Juni auch "die Aktivitäten, die in Tanzlokalen und Diskotheken und ähnlichen Orten, im Freien oder in Innenräumen, Messen und Kongressen stattfinden", geschlossen bleiben. Dies ist die allgemeine Regel, auch wenn einige Regionen (Venetien, Emilia Romagna, Latium, Toskana und Apulien usw.) beschlossen haben, einen weiteren Schritt nach vorne zu machen und auch Diskotheken mit jeweils eigenen Regeln grünes Licht zu geben. 

SPIELBEREICHE UND SOMMERZENTREN

Es gibt strenge Regeln für Spielplätze und Sommercamps. In der ehemaligen: 

Der Zutritt zu den Räumen muss unter folgenden Bedingungen erfolgen: durch Kinder und Jugendliche Alter von 0 bis 17 Jahrenmit die Begleitpflicht durch einen Elternteil oder einen anderen verantwortlichen Erwachsenen, falls erforderlich“. 

Sprechen statt Sommerzentrenändert sich das Verhältnis zwischen der Anzahl der anwesenden Bediener und der Kinder je nach Alter des Minderjährigen. Von 0 bis 5 Jahren ein Betreuer für 5 Kinder, von 6 bis 11 einer für 7, von 12 bis 17 einer für 10.

FESTE UND MESSEN

Grünes Licht auch für Festivals und Messen. Es wird jedoch notwendig sein, Versammlungen zu vermeiden und den Sicherheitsabstand einzuhalten.

WETTRÄUME

Am 15. Juni öffnen schließlich Wettbüros, Spielzimmer und Bingohallen wieder.

FLUGHÄFEN

Die Verordnung zur Wiedereröffnung von 25 Flughäfen wurde von der Ministerin für Infrastruktur und Verkehr, Paola De Micheli, unterzeichnet. In der Mitteilung des Ministeriums heißt es:

„Angesichts der zahlreichen Anfragen von Flughafenbetreibern, der geografischen Lage von Flughäfen, die Einzugsgebiete im gesamten Gebiet einheitlich bedienen können, und ihrer Infrastrukturkapazität sowie der Notwendigkeit, Inselverbindungen zu gewährleisten, ist der Betrieb von Diensten auf beschränkt Flughäfen Alghero, Ancona, Bari, Bergamo – Orio al Serio, Bologna, Brindisi, Cagliari, Catania, Florenz – Peretola, Genua, Lamezia Terme, Lampedusa, Mailand Malpensa, Neapel Capodichino, Olbia, Palermo, Pantelleria, Parma, Pescara, Pisa , Rom Ciampino, Rom Fiumicino, Turin, Venedig Tessera und Verona Villafranca. An Verkehrsflughäfen, die nicht in der Liste aufgeführt sind, sind Tätigkeiten der allgemeinen Luftfahrt zulässig.“

Stattdessen bleibt der Flughafen Linate in Mailand geschlossen. Die Bestimmungen des Erlasses gelten bis zum 14. Juli 2020.

EUROPÄISCHE UNION: DIE GRENZEN WIEDER ÖFFNEN

Schließlich ist der 15. der Tag der Wiedereröffnung der europäischen Grenzen, auch wenn wir noch einige Wochen warten müssen, um wieder wie bisher umzuziehen. Inzwischen sind die Einreisebeschränkungen nach Deutschland, Frankreich, Belgien und Holland, Tschechien und Griechenland verschwunden. Am Dienstag öffnet Österreich die Grenzen zu Italien wieder, während diejenigen, die nach Spanien wollen, bis zum 21. Juni warten müssen.

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