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Rentenalter: Regeln von heute und morgen

AUS EINEM BERICHT VON GIULIANO CAZZOLA AUF DER BASIS VON ISTAT-DATEN - Zwischen 2009 und 2015 stieg die Anforderung, bis ins hohe Alter in Rente zu gehen, um 3,3 Jahre, von 62,5 auf 65,8 Jahre - Die Erhöhung war für Frühverrentungen geringer - Aber ab 2016 die Regeln werden sich wieder ändern: So geht's.

Rentenalter: Regeln von heute und morgen

Die neuen Sozialversicherungsvorschriften haben zu einer deutlichen Erhöhung des erforderlichen Durchschnittsalters geführt Alterspension. Die kumulierte Zahl für Männer und Frauen von 2009 bis zu den ersten beiden Monaten des Jahres 2015 stieg insgesamt um 3,3 Jahre von 62,5 auf 65,8 Jahre. 

Dieser signifikante Anstieg wurde hauptsächlich durch die Vereinheitlichung (mit schrittweiser Beschleunigung im öffentlichen Sektor statt im privaten Sektor) der Altersanforderungen von Frauen mit denen von Männern sowie der automatischen Verknüpfung mit der Lebenserwartung erzielt. 

Die Wirkung war jedoch viel begrenzter, was die Anforderung personenbezogener Daten angeht Frührente. In diesem Fall betrug die Erhöhung im Betrachtungszeitraum nur ein Jahr (von 59 auf 60 Jahre). 

Die Frühverrentung ist ein Weg, der vor allem von Männern beschritten wird, die in der Regel mit etwa 42 Jahren die Beitragspflicht (jetzt ca. 60) durchsetzen können.

Rentenaltersplan

DIE REGELN GELTEN SEIT 2016

Ab dem 2016. Januar 2019 hingegen steigen die für den Ruhestand erforderlichen Voraussetzungen um vier Monate aufgrund der Anpassung der Regeln an die durchschnittliche Lebenserwartung (bisher erfolgen diese Anpassungen alle drei Jahre, aber das Fornero-Gesetz legt dies ab ab XNUMX alle zwei Jahre). Hier ist eine Übersicht mit den Regeln, die ab dem nächsten Jahr gelten:

ALTERSPENSION

Männer - Zusätzlich zu mindestens 20 Beitragsjahren müssen ab dem nächsten Jahr alle männlichen Arbeitnehmer, sowohl Selbständige als auch öffentliche und private Angestellte, 66 Jahre und sieben Monate alt sein (nicht mehr 66 Jahre und vier Monate). 

Frauen - Die gleichen Anforderungen gelten auch für Frauen im öffentlichen Dienst, während für die in der Privatwirtschaft tätigen Frauen der Anstieg stärker ausfallen wird: Sie haben ab dem kommenden Jahr Anspruch auf eine Altersrente mit 65 Jahren und sieben Monaten und ab 2018 bei 66 Jahren und sieben Monaten (heute liegt der Balken bei 63 Jahren und neun Monaten). Für selbstständig erwerbstätige Frauen hingegen beträgt sie ab 2016 66 Jahre und einen Monat und ab 2018 66 Jahre und sieben Monate (von heute 64 Jahre und neun Monate).

FRÜHER BORD

Männer - Ab 2016 werden 42 Jahre und zehn Beitragsmonate benötigt, um früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden als die für die Altersrente geltenden Regeln (heute sind es 42 Jahre und sechs Monate).

Frauen - Stattdessen benötigen Arbeitnehmerinnen 41 Jahre und zehn Monate Beiträge (im Vergleich zu den heute benötigten 41 Jahren und sechs Monaten).

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