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Energie, Strom und Gas: Was sich mit dem Wettbewerbsgesetz ändert

Konzentrieren Sie sich auf das Webportal, um Strom- und Gasangebote, Einkaufsgemeinschaften, eine Liste von Stromverkäufern und neue Impulse für die von der Behörde eingerichteten Tools zu vergleichen

Energie, Strom und Gas: Was sich mit dem Wettbewerbsgesetz ändert

Drei eingeleitete Verfahren zur Umsetzung der durch das am 29. August 2017 in Kraft getretene „Jahresgesetz für Markt und Wettbewerb“ vorgesehenen Eingriffe zur Weiterentwicklung des Endkundenmarktes und Wegfall des Preisschutzes ab Juli 2019 für Haushalte und Kleingewerbe im Strom- und Gasbereich. Mit der bereits heute von der Energiebehörde genehmigten Resolution 610/2017/R/com wurden die Verfahren zur Umsetzung der neuen gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen für die betroffenen Sektoren eingeleitet, um den bereits von der Behörde eingeleiteten Initiativen weitere Impulse zu geben im Lichte der parlamentarischen Arbeit des damaligen Wettbewerbsgesetzentwurfs.

Um die Ziele des Gesetzes innerhalb der angegebenen Fristen zu erreichen, ist insbesondere die Einleitung eines ersten Verfahrens zur Einrichtung eines Webportals für die Sammlung und Einziehung durch den Einzelkäufer (Verwalter des SII - Integriertes Informationssystem) vorgesehen die Veröffentlichung von Angeboten auf dem Markt. So können Familien und Kleinunternehmen das Strom- oder Gasangebot vergleichen und auswählen, das ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Weiterhin im Hinblick auf Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote werden in einem zweiten Verfahren die Richtlinien für die Förderung gewerblicher Strom- und Gasangebote zugunsten von Einkaufsgemeinschaften und die Schaffung von IT-Plattformen, die die Aggregation von Kleinverbrauchern erleichtern, identifiziert. Schließlich wird ein drittes Verfahren zur Definition der Kriterien, Methoden und technischen, finanziellen und Integritätsanforderungen für die Eintragung in die Liste der Stromverkäufer führen, die Gegenstand eines Erlasses des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung sein wird und eine Notwendigkeit darstellen wird Voraussetzung für die Durchführung der Verkaufstätigkeit gegenüber Kunden.

Diese Maßnahmen sind Teil eines Prozesses, der bereits von der Behörde durch Maßnahmen eingeleitet wurde, die darauf abzielen, die Fähigkeit von Kleinkunden zu verbessern, sich des Rechts bewusst zu sein, ihren Strom- oder Gaslieferanten zu wählen, auch aufgrund der Aufhebung des Preisschutzes ab dem 1. Juli 2019.

Tatsächlich wird ab Januar 2018 das Standardangebot von PLACET (zum freien Preis unter gleichwertigen Schutzbedingungen – PLACET) für Kleinkunden verfügbar sein, d. h. ein Angebot, das sich an Familien und kleine Unternehmen richtet, sowie klar und verständlich, zu kostenlosen Preisen und vertraglich von der Behörde festgelegten Bedingungen. Dieses Angebot, das unter anderem zu den gesetzlichen Bestimmungen gehört, hat auch das Ziel, die Mindestvertragsbedingungen und die Anforderungen zu ermitteln, die die Betreiber erfüllen müssen, um die Vergleichbarkeit und Homogenität der Angebote zu gewährleisten.

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