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Ägypten: Neuigkeiten beim Zoll für die Textil- und Lederwarenbranche

Ab dem 30. März 2012 wird erwartet, dass Einfuhren von Produkten des Textil- und Lederwarensektors nach Ägypten von einem Inspektions- und Kontrollzertifikat begleitet werden. Sehen wir uns die Einzelheiten an.

Ägypten: Neuigkeiten beim Zoll für die Textil- und Lederwarenbranche

Im November 2011 erließen die ägyptischen Behörden zwei Ministerialerlasse zu diesen beiden Sektoren: Ministerialerlass Nr. 626 vom 17. November 2011 über die Einfuhr/Ausfuhr von Stoffen und Kleidungsstücken in Ägypten, die unter Verwendung von gefärbten oder gefärbten Garnen hergestellt wurden und Teppiche und Vorleger (Änderung des Import- und Exportgesetzes und des Untersuchungs- und Kontrollsystems der Verfahren für importierte und exportierte Waren in Bezug auf die Einfuhr von Textilerzeugnissen); und Ministerialerlass Nr. 660 vom 24. November 2011, der stattdessen die Einfuhr/Ausfuhr von Natur- und Kunstleder, Taschen, Schuhen und deren Teilen betrifft (Amends the Import & Export Law and The Examination and Control System of Procedures on Imported and Exported Commodities im Zusammenhang mit der Einfuhr von Lederprodukten).

Beide Dekrete schreiben die Verpflichtung vor, die betreffenden Waren durch ein Certificate of Inspection and Control zu begleiten, eine Bestimmung, die nach zweimaliger Verschiebung durch das ägyptische Ministerium für Industrie und Außenhandel am 30 eigentlich zum 2012. November 30 in Kraft treten sollen; auf den 2011. Januar dieses Jahres verschoben, wurde das Inkrafttreten weiter auf den 31. März verschoben).

Das betreffende Inspektions- und Kontrollzertifikat, das dem ägyptischen Zoll zusammen mit den betreffenden Waren vorgelegt werden muss, muss von einem Labor oder einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, die entweder von ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation) oder von einer anderen Stelle anerkannt ist, entweder ägyptisch oder ausländisch, vorausgesetzt, es wird vom Außenhandelsministerium genehmigt.
Unter den Inspektions- und Kontrollstellen, die nach den internationalen Normen ISO 17020 und ISO 17011 arbeiten, werden einige Namen vorgeschlagen: INCOLAB, SGS, INTERTEK, Bureau Veritas und die ägyptische EGAC.

Die Beglaubigung des Zertifikats durch die Handelskammer und die ägyptische Botschaft im Ursprungsland der Waren ist ebenfalls erforderlich. Unter den anderen Anforderungen, die dieses Zertifikat erfüllen muss, sieht das Dekret die Verpflichtung vor, für jede Warenart entsprechende Informationen anzugeben: Menge, Wert, Produktionsland, Name der Produktionsstätte und relative Adresse, Name des Importeurs Standort sowie Ergebnisse von Analysen und Kontrollen, die die Konformität des Produkts mit den in Ägypten anerkannten technischen Spezifikationen garantieren.

In diesem Zusammenhang ist die ägyptische Stelle GOEIC (General Organization for Export & Import Control) berechtigt, bei Ankunft der Waren beim Zoll Kontrollen an einigen Proben durchzuführen.

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