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Ecobonus 110% und Sismabonus: Führung in 8 Punkten

Für welche Jobs gilt der 110% Ökobonus? Kann es auf einem Zweitwohnsitz verwendet werden? Welche Unterlagen werden benötigt? Wie funktioniert der Rechnungsrabatt? Hier ist, was Sie wissen müssen

Ecobonus 110% und Sismabonus: Führung in 8 Punkten

Ecobonus 110 % und Sismabonus 110 %, die zusammen den Superbonus bilden (immer bei 110 %). Das sind die Steuererleichterungen für Hausaufgaben, zu denen die Regierung Anfang August zwei Durchführungsverordnungen erlassen hat (eidesstattliche Erklärungen und technische Auflagen) und die Agentur der Einnahmen eine Bestimmung mit den "Ausführungsbestimmungen". Die Maßnahmen waren in der enthalten Erlass neu starten, Mitte Juli in Kraft getreten.

Hier ist eine kurze Anleitung mit dem, was Sie wissen müssen.

1) WAS SIND DIE ZEITLIMITS?

Die 110 %-Boni können auf Ausgaben angewendet werden, die zwischen dem 2020. Juli 31 und dem 2021. Dezember XNUMX angefallen sind.  

2) FÜR WELCHE ARBEITSSTELLEN GILT DER ECOBONUS (ALLGEMEIN)?

Die Liste umfasst mehrere Kategorien von Interventionen:

  • globale energetische Sanierung bestehender Gebäude oder Wohnungen;
  • energetisch beeinflussende Arbeiten an der Gebäudehülle wie Wände, Dächer, Böden, Fenster, Einbauten, Sonnenschutz, Außenfassaden (Umputzen);
  • Installation von Sonnenkollektoren für die Warmwasserbereitung oder Raumheizung;
  • Ersatz von Klimaanlagen im Winter durch Systeme mit Brennwertkesseln, Wärmepumpen (einschließlich Hybrid- oder Geothermiesystemen), Mikroerzeugung oder Biomasse;
  • Installation von Gebäudeautomationsgeräten und -systemen (z. B. solche, die eine automatische Steuerung der Heizung oder Warmwasserbereitung oder Klimaanlagen im Sommer ermöglichen).

3) GILT DIE RATE VON 110 % IMMER?

Nein. Grundsätzlich gilt der 110%-Satz nur für drei Arten von Arbeiten:

  1. thermische Beschichtung auf mindestens 25 % der grob dispergierenden Oberfläche;
  2. Arbeiten an den gemeinsamen Teilen der Gebäude, die den Austausch von Klimaanlagen im Winter durch zentralisierte Kondensationssysteme, Wärmepumpensysteme (einschließlich Hybrid- oder geothermische Systeme, auch kombiniert mit der Installation von Photovoltaiksystemen und zugehörigen Akkumulationssystemen) oder Mikroerzeugung vorsehen;
  3. Ersatz von winterlichen Klimaanlagen in Einfamilienhäusern durch Systeme zum Heizen, Kühlen oder zur Warmwasserbereitung mit Wärmepumpen (auch Hybrid- oder Erdwärmesysteme) oder mit Mikro-KWK-Anlagen.

Nachstehend folgt eine Zusammenfassung aus der umfassenderen Tabelle, die dem Durchführungserlass über die technischen Anforderungen beigefügt ist:

  InterventionenMaximaler Abzug (€)Maximale Ausgaben (€)AbzugssatzJahre, um es zu verteilen
Globale Energiewende100.000 65%10
Isolierung von Wänden, Dächern und Böden60.000 65%10
Ersatzfenster und Einbauten60.000 50%10
Installation von Sonnenschutzmitteln60.000 50%10
Thermobeschichtung auf mindestens 25 % der Brutto-Dispergierfläche  110%5
Installation von Sonnenkollektoren 30.000110%5
Brennwertkessel mit jahreszeitbedingter Raumheizungs-Energieeffizienz größer oder gleich 90 %30.000 50%10
Brennwertkessel mit einer Energieeffizienz größer oder gleich 90 % auf zentralisierten Systemen 30.000110%5
Austausch von Winterklimaanlagen durch Generatoren mit kondensierender Heißluft30.000 65%10
Austausch von Klimaanlagen im Winter durch hocheffiziente Wärmepumpen 30.000110%5
Ersatz von Winterklimaanlagen durch Biomassekessel der 5-Sterne-Klasse 30.000110%5
Ersatz herkömmlicher Warmwasserbereiter durch Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe30.000 65%10
Gebäudeautomationssysteme15.000 65%10

ABER ACHTUNG: Wenn sie ZUSAMMEN mit einem der drei Arbeiten durchgeführt werden, für die von Anfang an der Satz von 110 % vorgesehen ist (die am Anfang des Absatzes aufgeführten), profitieren auch die anderen Eingriffe von dem Bonus mit einem Satz von 110 % . Die Ausgabengrenzen bleiben bestehen, während die Anzahl der Jahre, über die der Abzug verteilt werden kann, von 10 auf 5 halbiert wird.

4) WELCHE UNTERLAGEN SIND FÜR DEN 110% ECOBONUS ERFORDERLICH?

Um sich für den Ökobonus von 110 % zu qualifizieren, müssen die Arbeiten dem Gebäude eine Verbesserung um mindestens zwei Energieklassen garantieren (oder auf jeden Fall das Erreichen der höchsten erreichbaren Energieklasse), um zertifiziert zu werden der Energieausweis (Ape), ein Dokument, das von einem zertifizierten Techniker vor und nach dem Eingriff ausgestellt wird.

Zusätzlich müssen zwei weitere Dokumente ausgestellt werden:

  • Ein Compliance-Visum an die Agentur für Einnahmen zu senden, um das Vorliegen der Bedingungen zu bescheinigen, die den Anspruch auf den Bonus begründen; sie wird von Steuerberatern, Arbeitsberatern und Cafs ausgestellt und dient nur der Kreditvergabe und Diskontierung der Rechnung (siehe weiter unten).  
  • Ein Zertifikat (oder Bestätigung) von qualifizierten Technikern auszustellen und an Enea zu senden, um die Einhaltung der Energieanforderungen und die Angemessenheit der anfallenden Kosten sicherzustellen.

5) WIE VERÄNDERT SICH DER SISMABONUS?

Bis Juli 2020 hatte der Sismabonus einen variablen Satz zwischen 70 und 85 %. Mit dem Relaunch-Dekret stieg die Messlatte für alle Eingriffe, die die Erdbebenklasse von Gebäuden verbessern, auf 110 %. Es gibt nur eine Bedingung: Das Grundstück muss sich in Gebieten mit hohem, mittlerem oder mittlerem Erdbebenrisiko befinden (Zonen 1, 2 und 3). Der maximale Aufwand für die Berechnung des Abzugs beträgt 96 Euro pro Jahr und Immobilieneinheit. Schließlich muss auch der Sismabonus 110% wie der Ecobonus 110% auf fünf gleiche Jahresraten verteilt werden.

6) WELCHE UNTERLAGEN SIND FÜR DEN SISMABONUS ERFORDERLICH?

Zusätzlich zu einem eventuellen Compliance-Visum (siehe oben) verlangt der Sismabonus auch ein Dokument, das die Wirksamkeit der Arbeiten zur Verringerung des seismischen Risikos und die Angemessenheit der entstandenen Kosten bescheinigt. Es wird von spezialisierten Fachleuten ausgestellt, beispielsweise von Statikern.

7) SIND ECOBONUS UND SISMABONUS AUCH FÜR EINEN ZWEITWOHNEN GÜLTIG?

Ja, aber nicht immer. Die beiden Subventionen decken auch Arbeiten am Zweitwohnsitz ab, es sei denn, es handelt sich um eine Luxusimmobilie oder eine Villa. Auf der anderen Seite können die Eigentümer von Reihenhäusern profitieren.

8) WIE FUNKTIONIEREN RECHNUNGSRABATT UND GUTSCHRIFT?

Die Verwendung des Bonus als Steuerabzug in der Steuererklärung ist nicht die einzige Möglichkeit. Es gibt noch zwei:

  1. Rabatt auf Rechnung in Höhe von 100 % der entstandenen Kosten. Sie wird durch Überweisung des Bonus an das für die Eingriffe verantwortliche Unternehmen oder den Handwerker erzielt, der eine Steuergutschrift in Höhe von 110 % der Arbeitskosten erhält und diese wiederum an Banken oder Finanzintermediäre überweisen kann.
  2. Übertragung der Steuergutschrift. Alternativ kann der bonusberechtigte Steuerzahler den Bonus auch an eine Bank, einen Finanzintermediär oder – nur beim Sismabonus – an eine Versicherungsgesellschaft überweisen.

5 Gedanken zu “Ecobonus 110% und Sismabonus: Führung in 8 Punkten"

  1. Der Kamin und ein Gaswarmwasserbereiter gelten als vorhandenes thermisches Heizsystem. Wenn sie beispielsweise durch eine Wärmepumpe ersetzt werden, werden sie in die abzugsfähigen Kosten einbezogen, wodurch sich die APE um zwei Stufen verbessert

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