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Dl Milleproroghe: Pos Verpflichtung, nur eine Mini-Verschiebung. Buchhalter-Wirtschaftsprüfer, ja zur Gleichwertigkeit

Nur eine Mini-Verschiebung für die Verpflichtung zur Installation von Pos in den größten Berufsbüros - Die Regierung hat den Bitten der Senatoren nachgegeben und eine Verlängerung akzeptiert, aber nur um drei Monate - Grünes Licht jedoch für die automatische Registrierung von Chartered Wirtschaftsprüfer im Register der gesetzlichen Wirtschaftsprüfer, ohne weitere Prüfungen.

Dl Milleproroghe: Pos Verpflichtung, nur eine Mini-Verschiebung. Buchhalter-Wirtschaftsprüfer, ja zur Gleichwertigkeit

Die Senatssitzung hat der Verschiebung der Verpflichtung zum Einbau von POS-Geräten in Unternehmen und professionellen Studios mit einem Umsatz von mehr als 30 Euro auf den 200. Juni zugestimmt. Damit verschiebt sich die Frist, die durch den am vergangenen Montag im Amtsblatt veröffentlichten Ministerialerlass auf den 28. März gesetzt wurde, um etwas mehr als drei Monate.

Die Mini-Verschiebung, die den Termin für große Studios an den bereits vorgesehenen für alle Studios und Shops anpasst, ist das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Senat und Regierung. In der Verfassungskommission hatten die Senatoren für eine längere Verlängerung bis zum nächsten Jahr gestimmt, allerdings mit gegenteiliger Meinung der Regierung. In der Kammer akzeptierte die Regierung die Verschiebung, jedoch unter der Bedingung, dass sie auf den nächsten 30. Juni begrenzt wird.

Eingefügt in den Gesetzentwurf zur Umwandlung des Gesetzesdekrets 150/13, dem sogenannten Milleproroghe, muss sich die Mini-Verschiebung nun der Prüfung der Kammer stellen. Die Ratifizierung der Maßnahme muss bis zum 28. Februar erfolgen.

Die Maßnahme umfasst auch die Regelung, die die Gleichwertigkeit der Voraussetzungen für die Eintragung in das Register der Wirtschaftsprüfer und Bilanzsachverständigen mit den für den Zugang zum Register der gesetzlichen Abschlussprüfer erforderlichen Voraussetzungen abschließend feststellt.

Wenn das Gesetz von der Kammer bestätigt wird, wird die Gleichwertigkeit daher dauerhaft, auch nach Inkrafttreten der Verordnung zur Umsetzung der neuen Anforderungen an die Eintragung in das Register der Wirtschaftsprüfer. Die einzige notwendige Bedingung für vereidigte Buchhalter ist der Abschluss der Ausbildungszeit, die für Wirtschaftsprüfer 36 Monate beträgt, während sie für Buchhalter nur 18 Monate beträgt. In der Praxis warten Buchhalter nach ihrer Eintragung in ihr Register einfach auf den Abschluss von das dreijährige Praktikum zum automatischen Eintritt in die Revisionsstelle.

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