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Pa-Zahlungserlass: Kommunen können beim CDP einen Vorschuss beantragen

Der Entwurf des Dekrets sieht jedoch immer noch vor, dass das Wirtschaftsministerium einen „Fonds zur Sicherung der Liquidität“ einrichtet. Was die finanziellen Zwänge für Kommunen (Ausgabenverpflichtungen und Investitionsdarlehen) anbelangt, so sind diese aus der neuesten Fassung hervorgegangen, jedoch bereits vorgesehen Sanktionen bei angeforderter und ungenutzter Liquidität vorsehen.

Pa-Zahlungserlass: Kommunen können beim CDP einen Vorschuss beantragen

Kommunen, „die aufgrund mangelnder Liquidität die zum 31. Dezember 2012 aufgelaufenen Schulden nicht begleichen können“. Sie können sich an die Cassa Depositi e Prestiti wenden, bis zum 30. April 2013, der Vorschuss an Liquidität, der für Zahlungen verwendet werden sollDie". Es handelt sich um eine der im Entwurf enthaltenen Neuerungen Erlass über die Begleichung von Schulden der öffentlichen Verwaltung von Tmnews erwartet.

Der Text wird morgen beim Ministerrat eintreffen, der um 10 Uhr zusammentritt. Das grüne Licht wurde bereits vor drei Tagen erwartet, aber die Regierung hatte sich dann dafür entschieden Aufschub.  

In früheren Versionen konnten Kommunen bis zum 31. Mai einen Antrag beim Innenministerium stellen. Das Dekret legt die Modalitäten sowohl der Vorschusszahlung als auch der Rückzahlung durch die Institutionen fest.  

Der Dekretentwurf sieht dies jedenfalls noch vor Das Wirtschaftsministerium erstellt eine "Hintergrund um die Liquidität der Zahlungen bestimmter liquider und einbringlicher Schulden sicherzustellen.“ Das Budget für dieses Instrument beträgt für die Jahre 2013 und 2014 jährlich zwei Milliarden.

Wie für die finanzielle Zwänge für lokale Behörden (Ausgabenzusagen und Investitionskredite), Saltano aus der neuesten Fassung des Dekrets, sie sind jedoch vorgesehen Ex-post-Sanktionen bei angeforderter und ungenutzter Liquidität. Die Kontrolle wird dem Rechnungshof auf Empfehlung des Staatlichen Hauptrechnungsamtes übertragen.

Die Sanktionen belaufen sich auf „zwei Monatsgehälter abzüglich Steuern und Sozialabgaben für die Leiter der betreffenden Dienste“.

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