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Bankendekret: Erstes Ja im Senat

Der Senat hat der ersten Lesung des Bankenerlasses zugestimmt, die jetzt von der Kammer geprüft wird, die ihn nicht ändern sollte: Wenn dies der Fall ist, wird die Bestimmung sofort Gesetz - Hier ist der Inhalt des Erlasses

Der Senat hat heute der ersten Lesung des Spardekrets zugestimmt, zu dem die Regierung die Vertrauensfrage gestellt hatte. Die Bestimmung geht nun an die Kammer, wo sie bis zum 21. Februar in Gesetz umgewandelt werden soll. Hier sind die wichtigsten Neuerungen des Dekrets.

BANKEN GESPEICHERT: KAPPEN FÜR DIE GEHÄLTER DER MANAGER

Eine von der Kommission genehmigte Änderung sieht vor, dass das MEF für den Fall, dass der Staat eingreift, um eine Bank in der Krise zu rekapitalisieren (wie es bei Monte dei Paschi der Fall war), über eine „Begrenzung der Gesamtvergütung von Vorstandsmitgliedern und Senioren“ entscheiden kann Geschäftsführung“, nebst der „Abberufung oder Neubesetzung der geschäftsführenden Direktoren und des Geschäftsführers“ im Amt.

BANKEN IN RESOLUTION: MEHR ZEIT, RÜCKERSTATTUNGEN ZU BEANTRAGEN

Grünes Licht seitens der Kommission auch für die Wiedereröffnung bis zum 31. Mai der Möglichkeit für Sparer der 4 Ende 2015 in Abwicklung befindlichen Banken (Banca Etruria, Banca Marche, CariChieti und CariFe), eine Pauschalrückerstattung zu beantragen.

TREASURY: BERICHT ALLE 4 MONATE ÜBER DIE RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT GROSSSCHULDNERN

Das Finanzministerium muss dem Parlament alle vier Monate einen Bericht über die „Risikoprofile“ von Großschuldnern vorlegen (diejenigen, die Forderungsausfälle für mehr als 1 % des Bankvermögens haben), wird aber nicht verpflichtet, ihre Namen preiszugeben. Tatsächlich wurde die Hypothese der Einführung echter "schwarzer Listen", wie sie von der Nummer eins der ABI, Antonio Patuelli, gefordert wurde, übersprungen.

Ja ZU RÜCKERSTATTUNGEN AN VERWANDTE

Die Zahl der Sparer der 4 Banken wächst, die eine pauschale Rückerstattung beantragen können, ein Verfahren, das laut Vorgabe kostenlos sein muss. Der Finanzausschuss des Senats, der gestern Abend grünes Licht für eine Wiedereröffnung der Fristen bis zum 31. Mai gab, hat zwei Änderungen des Sparsparerlasses genehmigt, die den Zugang auch auf diejenigen ausdehnen, die die Anleihen von ihrem Ehepartner oder Verwandten innerhalb der erhalten haben zweiten Grades und die die für die Schuldverschreibungen gezahlte Gegenleistung von der Berechnung des beweglichen Vermögens, das eine Obergrenze von 100 Euro hat, ausnehmen.

KEINE RÜCKERSTATTUNG FÜR NACHRANGIGE ANLEIHEN SEIT 2016
 
Wer nach dem 2016. Januar XNUMX, dem Datum des Wirksamwerdens des Bail-in, die nachrangigen Schuldverschreibungen einer vorsorglich zu rekapitalisierenden Bank gekauft hat, erhält keine Entschädigung.

STANDARD PREIS

Es werden neue Kriterien eingeführt, um den Anteilspreis zu bestimmen, der Aktionären und Gläubigern börsennotierter Banken zuzurechnen ist, die einer vorsorglichen Rekapitalisierung unterliegen. Bei nicht börsennotierten Banken errechnet sich der Wert aus dem Vermögen des Unternehmens, seinen Ertragsaussichten, der Entwicklung des Verhältnisses zwischen Marktwert und Buchwert börsennotierter Banken und unter Berücksichtigung der Verluste aus etwaigen außergewöhnlichen Transaktionen, auch aus der Verkauf von Vermögenswerten. Bei börsennotierten Banken hingegen bestimmt sich der Wert der Aktien nach der Kursentwicklung der vorangegangenen 30 Börsentage und bei einer mehr als 15-tägigen Aussetzung der Kursnotierung - wie bei MPS - der Wert der Aktie ist der niedrigere zwischen dem durchschnittlichen Referenzpreis der letzten 30 Handelstage und dem auf Basis des Vermögens und der für nicht börsennotierte Unternehmen vorgesehenen Kriterien ermittelten Wert.

LASTENTEILUNG UND STEUER

Die Lastenteilung wird steuerneutral gestaltet.

STAATLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Die Vorlage eines Sanierungsplans zur Erlangung der staatlichen Liquiditätsgarantie ist nicht erforderlich, wenn die Verbindlichkeiten innerhalb von zwei Monaten getilgt werden.

FINANZIELLE BILDUNG

Die Regierung wird den Kammern jedes Jahr bis zum 31. Juli einen Bericht über den Stand der Umsetzung der nationalen Strategie für Finanz-, Versicherungs- und Sozialversicherungserziehung übermitteln. Für die Planung und Koordinierung der Aktivitäten wird dann ein Ad-hoc-Ausschuss aus 11 Mitgliedern eingerichtet, dem ab 2017 jährlich eine Million Euro zur Verfügung gestellt werden.

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