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Vom Landgericht Karlsruhe ein Ja zum ESM, aber mit Auflagen

Das Bundesverfassungsgericht hat der Ratifizierung des Euro-Rettungsschirms durch Berlin zugestimmt. Allerdings stellen die acht Richter Auflagen: Jede Aufstockung der finanziellen Beteiligung Deutschlands am Kapital des ESM – maximal 190 Millionen Euro – muss dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden.

Vom Landgericht Karlsruhe ein Ja zum ESM, aber mit Auflagen

Am Ende lief es wie erwartet. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Eilbeschwerde zurückgewiesen, mit der die Aufhebung einer vorsorglichen Bestimmung beantragt wurde, die die Ratifizierung des ESM-Vertrags, des neuen europäischen Staatssparfonds, blockieren würde. Das Gesetz zum Inkrafttreten des Permanenten Stabilitätsmechanismus kann dann von Bundespräsident Joachim Gauck ratifiziert werden. Aber erst, nachdem der Bundestag das geltende Genehmigungsgesetz geändert und das klargestellt hat Ohne ein ausdrückliches Zustimmungsgesetz des Bundestages wird Deutschland Risiken über die Grenze von 190 Milliarden hinaus nicht eingehen können.

Im Wesentlichen für jeden Beschluss des ESM-Gouverneursrates (insbesondere für solche Entscheidungen, die das finanzielle Risiko für Deutschland durch Einschränkung der Gestaltungsrechte des Parlaments im Staatshaushalt erhöhen können) es muss ein Gesetz zur Zustimmung des Bundestages geben. Bisher hatte also der deutsche Vertreter im ESM die Hände etwas zu frei und das Gericht hat erneut eingegriffen, um sie an den Willen des Parlaments zu binden. Kurz gesagt, es ist ein Satz, der in die rechtswissenschaftliche Tradition des Verfassungsgerichtshofs Karlsruhe passt, der seit Maastricht, dann über Lissabon und die Esfs, immer deutlich gemacht hat, dass der Bundestag nicht entmachtet werden darf das Budget. Der etwa achtzig Seiten lange Satz enthält in seinen Falten zweifellos weitere gelbe Lichter zur Zukunft der europäischen Integration. gelbe Lichter, vorerst versteckt, über die Verfassungsrechtler in den kommenden Monaten diskutieren werden.

Für jetzt Entscheidend ist, dass der ESM in Kraft treten kann sobald der Bundestag den Änderungswünschen des Verfassungsgerichtshofs entsprochen hat. Das öffnet die Tür zu einem möglichen neuen Rechtsstreit vor dem Gericht. Der Hauptbeschwerdeführer, der bayerische CSU-Landtagsabgeordnete Peter Gauweiler, wird die Richter in Karlsruhe zweifellos auf das geänderte Ermächtigungsgesetz aufmerksam machen und die Ratifizierung durch den Bundespräsidenten erneut – wenn auch vielleicht nur um wenige Stunden – verzögern.

Es ist sicherlich ein guter Tag für Frau Merkel. Der von Ihnen und Ihrem Finanzminister Wolfgang Schäuble gewünschte ESM ist nicht, wie von vielen befürchtet, abgelehnt worden. Andererseits stellt der Spießrutenlauf des Parlaments ein erhebliches politisches Hindernis für die Bundeskanzlerin dar, die seit Anfang des Jahres in Fragen von europäischer Bedeutung den Rückhalt ihrer Mehrheit verloren hat und auf die entscheidende Unterstützung der Opposition angewiesen ist.

 

Lesen Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (auf Englisch). 

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