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Korruption: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

Der neue Artikel 318 sieht eine Erhöhung der Haftstrafen für Korruptionsdelikte von mindestens einem auf höchstens fünf Jahre vor. In der jetzigen Form beträgt die Strafe mindestens sechs Monate bis maximal drei Jahre.

Korruption: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

Wichtiger Fortschritt beim Antikorruptionsgesetz.

Nach einer effektiven Konsultation mit den politischen Kräften hat Justizminister Severino heute Nachmittag die Änderung des Gesetzentwurfs eingereicht, der nun in die Live-Phase der parlamentarischen Diskussion eintreten kann.

Der Wortlaut des Textes sieht in Fällen von Korruption für die Ausübung des Amtes eine Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren vor: „Der Amtsträger, der im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Funktionen oder Befugnisse für sich selbst oder für einen Dritten etwas erhält.“ Geld oder einen anderen Vorteil entgegennimmt oder das Versprechen annimmt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren bestraft.“

Der neue Artikel 318 in der angenommenen Neuformulierung ermöglicht es, „die Grenzen zwischen den verschiedenen Formen der Korruption genauer zu rekonstruieren: einerseits die eigentliche Korruption, die in der Perspektive der Befriedigung einer gegen die Amtspflichten verstoßenden Handlung verankert bleibt , im Übrigen die Annahme oder das Versprechen eines unangemessenen Nutzens durch den Amtsträger oder die Person, die für einen öffentlichen Dienst verantwortlich ist, unabhängig von der Annahme oder Unterlassung von Handlungen, die mit seinem Amt verbunden sind.“

In seiner jetzigen Fassung sieht Artikel 318 für Korruptionsverbrechen eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren vor.

 

 

 

 

  

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