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Coronavirus, Spaziergänge erlaubt? Die Regierung antwortet

Nach der Ungewissheit kommen die Antworten. Hier ist, was die Regierung, das Innenministerium und das Gesundheitsministerium über die Möglichkeit sagen, spazieren zu gehen oder Sport im Freien zu unternehmen

Coronavirus, Spaziergänge erlaubt? Die Regierung antwortet

Spazieren gehen, mit dem Hund Gassi gehen, Joggen oder Sport im Freien treiben. Bis vor wenigen Wochen waren sie für Millionen von Bürgern jedoch normale und tägliche Aktivitäten in der zeit des coronavirus wird alles in frage gestellt, einschließlich unserer Bewegungsfreiheit.

Sie müssen zu Hause bleiben und den Kontakt zu anderen Menschen so weit wie möglich vermeiden. Das Ausgehen ist nur und ausschließlich zur Arbeit, in Notsituationen, aus gesundheitlichen Gründen und zur Rückkehr in die Wohnung, Wohnung oder den Wohnsitz erlaubt. Wer dies tut, muss eine Selbstauskunft mitbringen, die von der Polizei kontrolliert wird. Hüten Sie sich vor Unwahrheiten: in nur zwei Tagen Über 130 Personen wurden kontrolliert und 4275 mit Geldstrafen belegt. 

Die rasante Entwicklung der Ereignisse, die zahlreichen Erlasse, aber auch die widersprüchlichen Aussagen von Politikern und Institutionen haben bei den Bürgern zu erheblicher Verwirrung geführt. Kannst du spazieren gehen oder nicht? Sind Outdoor-Sportarten erlaubt? Ausgehen, um Zigaretten zu kaufen? Nur mit Ja oder Nein zu antworten, könnte viele Bürger dazu bringen, Fehler zu machen, die sie teuer kosten könnten, sowohl in Bezug auf die Gesundheit als auch in Bezug auf Bußgelder und Strafen. Wenn wir eine vollständigere Erklärung liefern möchten, können wir das sagen Das Diktat lautet, Reisen so weit wie möglich einzuschränken, aber bis heute gibt es kein absolutes Verbot für jede dieser Aktivitäten. Mal sehen, was die zuständigen Institutionen sagen.

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SPAZIERGÄNGE UND OUTDOOR-SPORT: DER VIMINALE CIRCULAR

In Rundschreiben vom 12. März 2020 unterzeichnet vom Stabschef der Viminale, Matteo Piantedosi, wird klargestellt, dass: 

„In Bezug auf Bedarfssituationen wird präzisiert, dass Reisen für nachweislich unaufschiebbare Hauptbedürfnisse wie beispielsweise zur Nahrungsversorgung oder zur täglichen Versorgung von Haustieren oder zur Ausübung von Outdoor-Sportarten und motorischen Aktivitäten erlaubt sind. Einhaltung des zwischenmenschlichen Abstands von mindestens einem Meter.

Quelle: Innenministerium

Benötigen Sie eine Selbstzertifizierung für einen Spaziergang? Verwendet, betont das Innenministerium, wie für jede andere Art der Fortbewegung, zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. 

CORONAVIRUS: DIE FAQS DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS

Eine indirekte Bestätigung kommt auch vom Gesundheitsministerium, das seine aktualisiert hat FAQ zum „neuen Coronavirus“. Auf eine Frage zum Zugang zu öffentlichen Parks und Gärten antwortet das von Roberto Speranza geleitete Ministerium: 

„Ja, öffentliche Parks und Gärten können geöffnet bleiben, um die Durchführung von Outdoor-Sportarten und motorischen Aktivitäten gemäß Artikel 1 Absatz 3 des dpcm zu gewährleisten, sofern sie nicht in einer Gruppe sind und der zwischenmenschliche Abstand einen Meter beträgt.“ .

Quelle: Gesundheitsministerium.

Sandra Zampa, Staatssekretärin für Gesundheit, ergänzt auf ihrem Twitter-Profil: „Zur Klarstellung zum Thema Coronavirus und Verhalten: Sportliche und motorische Aktivitäten im Freien sind unter Einhaltung des zwischenmenschlichen Abstands von einem Meter erlaubt. Auf jeden Fall müssen Ansammlungen vermieden werden. 

DIE ANTWORT DER REGIERUNG

Die oben genannten Erklärungen werden auch auf der Website der Regierung bestätigt, wo es einen speziellen Abschnitt gibt, der die häufigsten Fragen der Bürger zu den Maßnahmen des #stayathome-Dekrets beantwortet:

Darf man sich körperlich betätigen?Ja, motorische Aktivitäten im Freien sind erlaubt, solange sie nicht in einer Gruppe stattfinden. Versammlungen sind immer verboten.

Quelle: Regierung.it

Wer sich auf Grund dieser Hinweise die Beine vertreten oder sich körperlich betätigen möchte, kann dies also tun (obwohl es besser zu vermeiden wäre), ohne Bußgelder zu riskieren. Allerdings müssen die Regeln eingehalten werden: Sie müssen alleine gehen, keine Begleitung. Halten Sie immer den Sicherheitsabstand von einem Meter ein und achten Sie darauf, dass sich nicht zu viele Personen am gleichen Ort aufhalten.

Offensichtlich gilt das gerade Gesagte nicht für diejenigen, die dabei sind unter Quarantäne stellen oder positiv auf das Virus testen, Symptome einer Atemwegsinfektion oder Fieber aufweisen über 37,5 Grad. In diesen Fällen ist das Mobilitätsverbot zwingend und es drohen sehr harte Strafen.

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