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Beiträge Private Kassen: Covid verschiebt Fristen

Hier ist der neue Kalender für die wichtigsten Berufsgruppen - Die Schwierigkeiten des Zeitraums, der im ersten Adepp-Bericht über Wohlfahrt dargestellt wird: Die Einstellung von 100 Aktivitäten wird erwartet

Beiträge Private Kassen: Covid verschiebt Fristen

Überweisung für Beiträge aus privaten Mitteln. Aufgrund der Covid-19-Epidemie haben fast alle italienischen privaten Pensionskassen die Frist für die Abrechnung der Zusatzbeiträge (nach Umsatz) und subjektiven Beiträgen (nach Einkommen) für das Jahr 2019 verschoben. Dies ging aus der Sitzung der Präsidenten hervor der privaten Sozialversicherungsträger (Adepp), die um eine Klarstellung bezüglich der Ministerien für Wirtschaft und Arbeit baten. Der Zweifel betrifft die Legitimität der von den Kassen eingeleiteten Verlängerungen: Gilt nach 30 Tagen der Beschlüsse das Prinzip der stillschweigenden Zustimmung der Ministerien?

Während wir auf Klarstellungen warten, sehen wir uns die neuen Fristen an, die von den wichtigsten privaten Pensionskassen für die Bilanz 2019 festgelegt wurden.

RECHTSANWÄLTE

Zahlung in einer einzigen Lösung bis zum 31 oder in zwei Raten: die erste bis zum 12 und die zweite bis zum 2020.

BIOLOGEN

Erste Rate bis 15; zweite Rate bis 10.

BUCHHALTER

Zahlung in einer Lösung bis zum 20 oder in 12, 2020 oder 2 gleichen Raten für den alleinigen Überschuss des subjektiven Beitrags (jedoch erhöht um die gesetzlichen Zinsen) bis zum 3, 4, 20/ 12 und 2019.

Apotheker

Der neue Ratenkalender sieht wie folgt aus: 30; 6; 2020; 31.

JOURNALISTEN

Zahlung in einer Lösung bis 31 oder in drei gleichen Raten (zzgl. Zinsen) bis 10, 2020 und 31.

INGENIEURE UND ARCHITEKTEN

31 die Bilanz 12; 2020 der Saldo des Ergänzungsbeitrags 2019 (nur für Register- und nicht Cassa-Eingetragene sowie für Ingenieurbüros).

ÄRZTE UND ZAHNMEDIZIN

Anteil A: Zahlung in einer Lösung bis 30 oder in vier Raten bis 9, 2020, 30 und 9.

Quote B: Zahlung in einer einzigen Lösung bis 31 oder in zwei Raten bis 10 und 2020; oder erneut in 31 Raten bis zum 10, 2020, 31, 12 und 2020 (nur im Jahr 5 fällige Raten werden um gesetzliche Zinsen erhöht) .

NOTARE

Der Monatsbeitrag ist bis zum Ende des auf den jeweiligen Monat folgenden Monats zu entrichten.

Psychologen

Neuer Termin ist der 31.

TIERÄRZTE

Zahlung bis 28

DIE UNTERSTÜTZUNG VON FÄLLEN FÜR PROFIS IN ZEITEN VON COVID

In seinem Erster Wohlfahrtsbericht, schreibt Adepp, dass „einigen Prognosen zufolge“ die durch Covid-19 ausgelöste Krise „im Zweijahreszeitraum 100-2020 zur Einstellung der Tätigkeit von etwa 2021 Fachleuten führen wird“. Dies wird den Druck auf die Sozialversicherungsträger erhöhen – von denen viele bereits vor der Epidemie in der Krise waren – und die zukünftigen Renten der jungen Berufstätigen von heute gefährden.

„Seit Anfang März – schreibt Adepp – haben die Kassen Ad-hoc-Sozialmaßnahmen zur Bewältigung der Krise aktiviert und umgesetzt, auch indem sie die Entschädigung in Höhe von 600 Euro pro Monat für die Monate März und April vorweggenommen und verwaltet haben“, sowie das von tausend Euro bezogen auf Mai. "Für jeden Monat - fährt der Bericht fort - wurden durchschnittlich 495.000 Zahlungsanträge von insgesamt 1.298.000 aktiven (nicht pensionierten) Mitgliedern akzeptiert".

Darüber hinaus, so der Verband, seien „Maßnahmen ergriffen worden, die sich an einzelne Berufstätige richten und ihre Berufstätigkeit unterstützen, indem sie weitere Zulagen gewähren, die mit der Berufshaftpflichtversicherung kombinierbar sind, zinslose Darlehen, Beiträge zur Miete des Berufsstudios und für der „Ankauf von Investitionsgütern, Kreditfazilitäten auch durch Abschluss neuer Verträge mit Banken und Versicherungen“.

Nicht nur das: Die Kassen haben auch „die Gewährung von Beihilfen nach einem Krankenhausaufenthalt und für Quarantäne (obligatorisch und/oder treuhänderisch), Erstattungen nach dem Krankenhausaufenthalt, Beiträge für Diagnostik (Abstriche, serologische Tests usw.), telefonische Beratung oder Facharzt vorgesehen medizinische Videosprechstunde sowie kostenlose Krankenversicherungen zur Entschädigung im Falle einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus".

Die Gesamtausgaben für Wohlfahrtsdienste – sowohl aktive als auch unterstützende und strategische – die von den Fonds bereitgestellt werden beläuft sich auf 509 Millionen Euro. Um ihren Mitgliedern wirksame Formen des Schutzes und der Unterstützung zu gewährleisten, beziehen die Kassen - im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach der Bereitstellung der Pflichthilfe - die Mittel für Fürsorgemaßnahmen aus dem Ergänzungsbeitrag oder aus dem Ergänzungssubjektbeitrag , o aus Bußgeldern und Zinsen wegen Nichteinhaltung von Beitrags- und Kommunikationspflichten sowie weiteren und zusätzlichen Verwaltungseinsparungen.

Quelle: I Adepp Report on Welfare

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