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Consob: Der Schlichter für Finanzstreitigkeiten kommt

Hier kommt ein neues Tool zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit Vermittlern – So funktioniert es

Consob: Der Schlichter für Finanzstreitigkeiten kommt

Der Schlichter für Finanzstreitigkeiten, das neue Instrument der Consob, auf das Sparer bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit Vermittlern zählen können, ist seit heute in Betrieb. Die Kommission selbst hat dies bekannt gegeben und dies auf der Website erläutert www.acf.consob.it, ab heute zugänglich, finden interessierte Sparer im Videoformat und über eine Broschüre Erläuternd alle Informationen, die nützlich sind, um zu verstehen, wer sich unter welchen Bedingungen, durch welches Verfahren und zu welchen Zeiten an den Schiedsrichter wenden kann.

Die Acf, erklärt Consob, „steht Kleinanlegern zur Verfügung, die sich im Streit mit ihrem Vermittler (Bank, Wertpapierfirma, Vermögensverwaltungsgesellschaft) befinden, um Beschwerden über den angeblichen Verstoß gegen Regeln zu korrektem Verhalten und Informationstransparenz einzureichen.“ Sparer, die bereits eine Beschwerde beim Vermittler eingereicht haben, ohne in den folgenden zwei Monaten eine Antwort erhalten zu haben, oder wenn die Antwort unbefriedigend war, können sich an den Schlichter wenden.“

Sobald die Beschwerde eingereicht wurde und die zwei Monate verstrichen sind, besteht der nächste Schritt darin, Berufung beim Schlichter einzulegen, fährt die Kommission fort. Das Gremium will Sparern ein agiles und effizientes Instrument zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit Vermittlern bis zu einem Wert von maximal 500.000 Euro zur Verfügung stellen. Die Inanspruchnahme des Acf ist für Sparer völlig kostenlos. Der Zeitpunkt des Urteils ist schnell: Der Schiedsrichter ist tatsächlich verpflichtet, den Streit innerhalb von maximal sechs Monaten beizulegen.“

Die Acf ist ein Kollegialorgan, in dem die verschiedenen Komponenten des Finanzmarktes vertreten sind: Neben dem Präsidenten gehören ihr vier Mitglieder an, von denen zwei von Consob bezeichnet werden und zwei jeweils Ausdruck der Verbrauchergruppenverbände sind und der Finanzindustrie.

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