Teilen

Colgate und die Täuschung der „weißen Zähne“: Maxi-Geldstrafe vom Kartellamt

Die Kartellbehörde verhängte gegen Colgate Palmolive ein Bußgeld von einer halben Million Euro wegen der Werbung für die Zahnpasta Expert White, die versprach, die Zähne innerhalb von fünf Tagen „in der Tiefe“ aufzuhellen

Colgate und die Täuschung der „weißen Zähne“: Maxi-Geldstrafe vom Kartellamt

Weiße Zähne in fünf Tagen, aus gelben wurden sie. Möglich? Entsprechend derAntitrust-, NEIN. Die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hat eine abgelöst eine halbe Million Euro Bußgeld gegenüber Colgate Palmolive, ein Koloss, der allein in Italien 290 Millionen Umsatz im Jahr macht. Der Vorwurf lautet, er habe sich verbreitet irreführende Werbung: in diesem Fall das von Expert White Zahnpasta, das dank "dem von Zahnärzten verwendeten Bleichmittel" versprach, das Lächeln eines koffeinsüchtigen Rauchers in weniger als einer Woche in das eines Hollywoodstars zu verwandeln.

„Kommerzielle Mitteilungen, die über das Internet verbreitet werden, Verpackungen und Fernsehwerbung – liest die Wochenblatt Kartellrecht – in Bezug auf die behaupteten aufhellenden Eigenschaften der Expert White Zahnpasta, wonach sie im Vergleich zu den meisten Zahnpasten eine andere Wirkung hat, weil sie dank der Verwendung von ein aufhellender Inhaltsstoff, der in professionellen Behandlungen verwendet wird, hätte die Fähigkeit dazu tiefe Flecken entfernen und die jahrelange Vergilbung der Zähne rückgängig zu machen, sowohl wegen der Nichterfüllung der Beweislast als auch aufgrund der Irreführung und Täuschung erscheinen Beweise für das Gegenteil in Urkunden erworben“.

Colgate verteidigte sich durch Produzieren eine wissenschaftliche Studie zur Unterstützung dessen, was in der Anzeige angegeben ist. Aber auch die Behörde, die auf Empfehlung von Altroconsumo gehandelt hat, bestreitet dieses Dokument mit der Begründung, dass es weder Angaben darüber enthält, wie lange es dauert, bis eine Zahnaufhellung durchgeführt wird, noch Erklärungen dazu enthält, wie dies „in der Tiefe“ erfolgen kann, da es sich selbst einschränkt um von Wirksamkeit bei „äußeren Flecken“ zu sprechen.

Daher, so das Kartellamt, seien die „zensierten Werbeinhalte einerseits tragfähig falsche Information und andererseits sind sie es wesentliche Informationen fehlen für eine informierte Wahl, mit der daraus resultierenden Unmöglichkeit für den Verbraucher, die Eigenschaften in Bezug auf die Anpassung der Aufhellungswirkung einer professionellen Behandlung an die Verwendung von Zahnpasta klar wahrzunehmen und folglich eine fundierte kommerzielle Entscheidung zu treffen“.

Bewertung