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Assonime-Rundschreiben zur Legalitätsbewertung von Unternehmen

Assonime erklärt in einem seiner Rundschreiben, wie die mit dem „Crescitalia“-Dekret eingeführte Legalitätsbewertung von Unternehmen funktionieren wird.

Assonime-Rundschreiben zur Legalitätsbewertung von Unternehmen

Assonime illustriert mit seinem Rundschreiben die Regeln zur Legalitätsbewertung, die durch das Dekret „Crescitalia“ (1/2012) eingeführt und kürzlich mit dem Dekret Nr. 57/2014 des Ministers für Wirtschaft und Finanzen und des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung. Der Erlass von 2014 regelt insbesondere die Methoden, nach denen das Rating bei der Kreditvergabe durch die öffentliche Verwaltung und beim Zugang zu Bankkrediten berücksichtigt wird.

Das Legalitätsrating für Unternehmen soll die Einführung ethischer Grundsätze im unternehmerischen Handeln fördern. Es obliegt der Wettbewerbs- und Marktbehörde, in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und dem Innenministerium „auf Antrag einer Partei ein Legalitätsrating für im Inland tätige Unternehmen auszuarbeiten und zuzuordnen, die a Mindestumsatz von zwei Millionen Euro, bezogen auf das einzelne Unternehmen oder den Konzern, dem sie angehören". Bis zum 30. April 2014 wurde das Rating an 111 Unternehmen vergeben. Die häufigste Punktzahl (von 34 Unternehmen erreicht, was 30 % der Gesamtzahl entspricht) ist die von zwei „Sternen“ und zwei +-Zeichen. Nur zwei Unternehmen erreichten die Mindestpunktzahl von einem „Stern“, während die Höchstpunktzahl von drei „Sternen“ von 19 Unternehmen erreicht wurde. Die vollständige Liste ist auf der Website der Kartellbehörde (http://www.agcm.it/rating-di-legalita/elenco.html) verfügbar.

In dem Rundschreiben stellt Assonime das neue Institut in den breiteren Kontext der Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Verhaltens von Unternehmen, einschließlich der Einmischung krimineller Organisationen in Geschäftstätigkeiten, die insbesondere in einigen Sektoren das ordnungsgemäße Funktionieren der Mechanismen ernsthaft behindern Markt und die Entwicklung einer gesunden Wirtschaft. Darunter die im Vergabegesetzbuch enthaltene Regelung der Ursachen, die die Teilnahme von Unternehmen an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge verhindern, und die Antikorruptionsgesetzgebung, die kürzlich durch das Gesetz Nr. 190/2012, das Gesetzesdekret Nr. 33/2013, der neue Verhaltenskodex für öffentliche Bedienstete und der Nationale Antikorruptionsplan.

Das Rundschreiben geht auch der Frage nach der Relevanz des Ratings in den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach. Der europarechtlich vorgesehene zwingende Charakter der Ausschlussgründe von der Teilnahme an Ausschreibungen lässt es nicht zu, dass die Bewertung unmittelbar als Voraussetzung für die Zulassung zu den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge herangezogen werden kann. 

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