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Cattolica Assicurazioni, VR genehmigt neue Governance

Der Vorstand der venezianischen Versicherungsgesellschaft hat gestern Abend das neue Governance-System genehmigt, das der Aktionärsversammlung Ende April vorgelegt wird. - Das einstufige Modell wird übernommen, die Abstimmung pro Kopf wird beibehalten, aber es wird mehr geben Offenheit für institutionelle Investoren

Cattolica Assicurazioni, VR genehmigt neue Governance

Der Verwaltungsrat von Cattolica Assicurazioni hat das neue Governance-System genehmigt, das der nächsten Aktionärsversammlung vorgeschlagen werden soll, die für den 27. und 28. April einberufen wird, bzw. bei der ersten bzw. zweiten Einberufung.

Die Neuigkeiten, erklärt das Unternehmen in einer Pressemitteilung, lauten wie folgt:

  • Annahme des monistischen Modells und Reduzierung der Gesamtzahl der Vertreter auf 17 (derzeit 18 Verwaltungsräte und 5 Revisionsstellen), wobei zu berücksichtigen ist, dass die Funktionen des neuen Verwaltungsrats die des Revisionsrats übernehmen werden;
  • Abschaffung des Exekutivkomitees;
  • Abschaffung der territorialen Vertretungspflicht für Mitglieder des Verwaltungsrats;
  • Bestätigung der Beteiligungsschwelle für natürliche Personen (0,5 %) und Anhebung der für juristische Personen vorgesehenen Schwelle (5 %), die auch auf kollektive Einrichtungen und OGA (Organismi di Investimento Collettivo del Risparmio) ausgeweitet wird. Das Überschreiten der Grenze hindert Sie nicht daran, weitere Anteile zu halten, ohne Ihren Status als Anteilinhaber zu verlieren. Nicht vermögensrechtliche Rechte bleiben innerhalb der angegebenen Schwellenwerte ausübbar;
  • Anerkennung zugunsten einer Aktienkapitalliste: 1 oder 2 Direktoren werden von der Liste genommen, die in Bezug auf das Aktienkapital an erster Stelle stand – anders als die Mehrheitsliste, die durch Pro-Kopf-Abstimmung (eine Person, eine Stimme) an erster Stelle stand, und auch aus der Minderheitenliste - nachdem er Stimmen erhalten hat, die 10 % oder 15 % des Aktienkapitals entsprechen, unabhängig von der Anzahl der Aktionäre, die dafür gestimmt haben.

Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung lautet wie folgt:

Außerordentlicher Teil:

  • Genehmigung einer neuen Satzung, auch im Zusammenhang mit der Einführung des monistischen Verwaltungs- und Kontrollmodells. Verwandte und Folgebeschlüsse.
  • Genehmigung von gesetzlichen Schluss- und Übergangsbestimmungen.

Ordentlicher Teil:

  • Genehmigung des Jahresabschlusses 2017 und des dazugehörigen Berichts mit daraus folgenden und damit verbundenen Beschlüssen.
  • Entscheidungen zur Vergütungspolitik unter Einhaltung aufsichtsrechtlicher und gesetzlicher Vorschriften.
  • Vergütungspläne basierend auf Finanzinstrumenten.
  • Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Verwandte und Folgebeschlüsse.
  • Bestellung eines Vorstandsmitglieds.
  • Bestellung der Revisionsstelle, ihres Vorsitzenden und Festsetzung der damit verbundenen Honorare.

Mittlerweile ist die Gruppe Cattolica Assicurazioni Sponsor von erste Ausgabe der Veranstaltung Labirinto d'Acque 2018, die sich genau dem Thema Wasser und ökologische Nachhaltigkeit widmet.

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