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Weihnachts-Cashback ab 150 Euro: So geht's

Um den Urlaubskonsum zu fördern, denkt die Regierung über eine neue Maßnahme nach: eine 10-prozentige Rückerstattung auf Ausgaben, die im Dezember mit Karten oder Apps getätigt wurden – In diesem kurzen Leitfaden sehen wir, welche Anforderungen und Regeln gelten sollten

Weihnachts-Cashback ab 150 Euro: So geht's

Der zusätzliche Cashback ist auch hier. Gerüchten zufolge, die am Wochenende kursierten, denkt die Regierung über eine neue Maßnahme nach, um den Konsum in der Weihnachtszeit zu fördern: eine 10-prozentige Rückerstattung der Ausgaben, die im Dezember mit rückverfolgbaren Instrumenten getätigt wurden. Hier ist, was Sie wissen müssen, zumindest basierend auf den bisher verbreiteten Informationen.

1) Wie muss ich bezahlen, um Anspruch auf eine Rückerstattung zu haben?

Die Möglichkeiten sind unterschiedlich: Banküberweisung, Kreditkarte, Debitkarte, Prepaid oder Bezahl-Apps wie Apple Pay, Samsung Pay oder Satispay. Daher ist Bargeld ausgeschlossen.

2) Was sind die anderen Anforderungen?

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Ihren Wohnsitz in Italien haben und sich auf der App „Io“ der öffentlichen Verwaltung oder auf anderen Systemen registrieren, die von mit PagoPa verbundenen Betreibern bereitgestellt werden. Bei der Registrierung müssen die Steuernummer, die Daten einer oder mehrerer Karten und die Iban angegeben werden, da die Rückerstattungen vom Staat dem Girokonto gutgeschrieben werden.

3) Wie viele Zahlungen muss ich leisten, um Anspruch auf eine Rückerstattung zu haben?

Voraussichtlich wird die Mindestzahl der im Dezember zu leistenden Zahlungen für Cashback auf 10 festgelegt. Des Weiteren soll es auch eine Obergrenze für Einzelausgaben von 150 Euro sowie ein Verbot des Splittens von Zahlungen zur Erhöhung der Transaktionen geben.

4) Was ist die maximale Rückerstattung?

Der maximal rückzahlbare Betrag liegt bei 150 Euro, der also nur von dem eingezogen wird, der im Monat mindestens 1.500 Euro ausgibt.

5) Wann kommt die Rückerstattung?

Vielleicht schon vor Jahresende durch eine direkte Überweisung auf das Girokonto.

6) Gilt der Cashback auch für den E-Commerce?

Nein. Die Maßnahme, die vor allem dem Einzelhandel helfen soll, gilt nicht für Online-Käufe, sondern nur für Käufe im Geschäft.

7) Ist es das gleiche Cashback, von dem ich in den letzten Monaten schon gehört habe?

Nein. In diesem Punkt müssen wir vorsichtig sein: Der neue Extra-Cashback ist eine ähnliche Maßnahme, aber anders als die vorgesehene im Manöver 2021. Im Gegensatz zu letzterem ist es tatsächlich nur auf den Monat Dezember kalibriert, um die Auswirkungen der durch die Pandemie auferlegten Beschränkungen auf kleine Unternehmen abzumildern, die während der Feiertage einen erheblichen Teil ihres Jahresumsatzes ausmachen.

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