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Steuerrechnungen: Weitere Verschiebung der Zahlungen in Sicht

Die Regierung erwägt, in den Erweiterungsbeschluss des nächsten Ministerrats einen neuen Aufschub für die Meldung von über 35 Millionen aufgrund des Covid-Notstands eingefrorenen Steuerunterlagen aufzunehmen

Steuerrechnungen: Weitere Verschiebung der Zahlungen in Sicht

Steuerrechnungen: Erweiterung in Sicht. Still. Auf der Grundlage der geltenden Vorschriften sollte die Agentur der Einnahmen – Sammlung ab dem XNUMX. Mai die Zustellung von Dokumenten wieder aufnehmen, die seit Beginn des Covid-Notstands ausgesetzt war. Insgesamt handelt es sich bei den in den Steuerarchiven gesammelten Unterlagen, einschließlich Bescheiden und Steuerunterlagen, um ungefähre Angaben 35 Mio.. Jüngsten Gerüchten zufolge soll die Regierung jedoch einen weiteren Aufschub einleiten. Die Verschiebung könnte mit einem Verlängerungsdekret einhergehen, das diese Woche im Ministerrat verabschiedet werden soll. Achtung: Im Moment sprechen wir nur von Gerüchten, eine Gewissheit gibt es nicht.  

NICHT NUR STEUERZAHLUNGEN: PREU, IRAP, TARI

Der Erlass würde jedoch nicht nur Steuererklärungen betreffen, sondern auch andere Steuerfristen, die für Ende April auf der Tagesordnung stehen, nämlich die Einmalige Steuererhebung (von den Spielkonzessionären gezahlt) sowie die Anzahlung Irap (was letztes Jahr es war abgesagt worden durch das Relaunch-Dekret) und die erste Rate des Tari zum Thema Abfall (es ist die Rede von einer Verschiebung auf den 30. Juni).

FAHRPRÜFUNGEN

Die gleiche Bestimmung könnte auch die Zeit bis zur Fertigstellung verlängern Fahrprüfungen, wodurch die Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wird Nebel rosa für diejenigen, die sich im Jahr 2020 beworben haben.

IDENTITÄTSDOKUMENTE

Auch für die Gültigkeit des ist eine Verlängerung in Sicht Ausweis- und Ausweisdokumente: Für diejenigen, die bis zum 30. April dieses Jahres auslaufen, sollten die Laufzeiten auf den 30. September 2021 verschoben werden.

SMART ARBEITEN

Endlich, die schlaues Arbeiten. Die Möglichkeit, mit Telearbeit fortzufahren, sollte „bis zur Festlegung der Smart-Working-Disziplin durch Tarifverträge und in jedem Fall spätestens bis zum 30. September 2021“ verlängert werden. In diesem Fall korrigiert die Erweiterung die in der enthaltene Regel Erlass neu starten.

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