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Kreditkarten, Zusatzkosten stoppen: Die Kartellbehörde greift ein

Die Behörde verhängte ein Bußgeld gegen zwei Billigfluggesellschaften, die Zuschläge auf Kreditkartenzahlungen erhoben – Artikel 62 des Verbrauchergesetzbuchs wird erstmals angewendet

Kreditkarten, Zusatzkosten stoppen: Die Kartellbehörde greift ein

Wer seine Kreditkarte online nutzt, kann jetzt noch sicherer sein: Unternehmen können keine zusätzlichen Kosten auferlegen und wenn doch, riskieren sie eine saftige Geldstrafe. Das zeigen die heute angekündigten Sanktionen der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde dagegen Norwegische Luft e Blue Air. Die beiden Billigairlines müssen jeweils zahlen 250 und 300 Euro zum imponieren einen Zuschlag für Kunden, die mit Kreditkarte bezahlen wollten.

Mit dieser Maßnahme Die Behörde wandte zum ersten Mal Artikel 62 des Verbrauchergesetzes an, die seit mehr als zwei Jahren das absolute Verbot verhängt, italienischen Verbrauchern die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels in Rechnung zu stellen. Der Standard betrifft natürlich nicht nur Kreditkarten, sondern auch andere Zahlungsarten wie Überweisungen und Nachnahmekäufe.

„Die Einführung dieses Verbots auf dem italienischen Markt für alle Wirtschaftssektoren und nicht nur für den Luftverkehr – schreibt die Behörde in einer Mitteilung – macht jede Bewertung, wie der Zuschlag den Verbrauchern zum Zeitpunkt der Zahlung per Karte präsentiert werden soll, überflüssig, eine Praxis, die in den gleichen Bestimmungen auch für die Zeit vor dem Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften sanktioniert wurde“.

Vor Abschluss der jeweiligen Verfahren waren die beiden Unternehmen in Ordnung.

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