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Rai-Gebühr, Befreiung: Wer hat Anspruch darauf und was ist zu tun?

Steuerzahler ohne Fernseher und Senioren mit geringem Einkommen dürfen die Rai-Gebühr nicht zahlen, aber die Zeit drängt: Die Befreiung für das ganze Jahr 2020 wird nur gewährt, wer die Selbsterklärung bis zum 31. Januar vorlegt

Rai-Gebühr, Befreiung: Wer hat Anspruch darauf und was ist zu tun?

Der 31. Januar ist der letzte Tag, um sich zu bewerben die Befreiung von der Rai 2020 Lizenzgebühr. Wie er erklärt die Agentur der Einnahmen auf ihrer Website, kann der Steuerzahler in manchen Fällen eine Ersatzerklärung vorlegen, um die Belastung von 90 Euro pro Jahr bei der Stromrechnung zu vermeiden.

Lassen Sie uns im Detail sehen, unter welchen Umständen Sie Anspruch auf Befreiung von der Rai-Lizenzgebühr haben.

BEFREIUNG VON DER RAI-GEBÜHR 2020 FÜR MENSCHEN ÜBER 75

Wer das 75. Lebensjahr vollendet hat und ein Jahreseinkommen von weniger als 8.000 Euro hat, kann die Rai-Lizenzgebühr nicht zahlen. Achtung: Die Schwelle bezieht sich auf die Summe der Einkünfte der Ehegatten. Darüber hinaus ist es erforderlich, keine anderen Mitbewohner mit eigenem Einkommen zu haben, mit Ausnahme von Haushaltshilfen, Haushaltshilfen und Pflegekräften.

Die Befreiung gilt für das ganze Jahr 2020, wenn der Steuerpflichtige bis zum 75. Januar das 31. Lebensjahr vollendet hat; liegt der Geburtstag hingegen zwischen dem 31. Februar und dem XNUMX. Juli, gilt die Ermäßigung nur für das zweite Semester.

Für die Übermittlung der Ersatzerklärung können Personen über 75 einen der folgenden Kanäle wählen:

  • Normale Post, per Einschreiben, ohne Umschlag, an die Adresse Agenzia delle Entrate – Provinzialdirektion I von Turin – Fernsehlizenzamt – Postfach 22 – 10121 Turin (Kopie eines Dokuments beifügen);
  • Einschreiben an die Adresse cp22.canonetv@postacertificata.rai.it
  • direkte Zustellung an jedes Gebietsbüro der Agentur der Einnahmen.

Hier sind die von den Finanzbehörden zur Verfügung gestellten Dokumente:

Rai-Lizenzgebührenbefreiungsmodell für über 75-jährige – pdf

Anleitung zum Kompilieren – pdf

STROM FÜR WOHNGEBÄUDE

Um die Rai 20202-Lizenzgebühr nicht in der Rechnung zu zahlen, müssen die Inhaber eines Stromverbrauchers für den Hausgebrauch erklären, dass in keinem der Haushalte, in denen der Benutzer aktiviert ist, ein Fernseher vorhanden ist.

Die Selbsterklärung ist ein Jahr gültig und muss über eine Webanwendung auf der Website der Agentur der Einnahmen unter Verwendung der Fisconline- oder Entratel-Anmeldeinformationen vorgelegt werden.

Alternativ kann das Formular per Einschreiben ohne Umschlag (zusammen mit einer Kopie eines Dokuments) an die Adresse: Agentur der Einnahmen – Provinzialdirektion I von Turin – Fernsehlizenzamt – Postfach 22 – 10121 Turin gesendet werden.

Wer die Ersatzerklärung bis zum 31. Januar absendet, hat Anspruch auf Befreiung für das ganze Jahr 2020. Ansonsten tritt bei Abgaben zwischen dem 30. Januar und dem XNUMX. Juni die Befreiung erst in der zweiten Jahreshälfte ein.

Hier ist die Vorlage und die Anweisungen der Agentur für Einnahmen:

Muster der Ersatzerklärung für den Rai-Gebührenbeitrag - pdf

Anweisungen zusammenstellenzion der Selbsterklärung - pdf

Modellaktualisierung und Anleitung – pdf

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