Teilen

Energiebonus und Eigentumswohnungen: Das Finanzamt erklärt die Kreditübertragung

Auf der Website des Finanzamts ist eine neue kostenlose Anwendung verfügbar, mit der Eigentumswohnungen die Übertragung der Steuergutschrift übermitteln müssen - Hier sind die Fristen und Übermittlungswege.

Neuigkeiten kommen für die Energiebonus, verlängert um das letzte Manöver bis 2021. Sul Website der Agentur für Einnahmen Es ist eine neue kostenlose Anwendung verfügbar, mit der Eigentumswohnungen die Übertragung der 65% Irpef-Steuergutschrift an Lieferanten übermitteln können. Im Grunde verwenden die Wohnungseigentümergemeinschaften bei diesem Verfahren, anstatt den Betrag in ihrer Steuererklärung abzuziehen, den Energiebonuskredit, um die Unternehmen zu bezahlen, die im Jahr 2016 energetische Sanierungsmaßnahmen an den gemeinschaftlichen Gebäudeteilen durchgeführt haben.

In Bezug auf die von 2017 bis 2021 angefallenen Ausgaben sah das neueste Haushaltsgesetz neue Kriterien für die Übertragung von Krediten in Bezug auf erdbebensichere Eingriffe in Eigentumswohnungen und energetische Sanierungen vor. Die Durchführungsmodalitäten und Datenübermittlungszeiten werden später von der Agentur für Einnahmen angegeben.

Sehen wir uns nun die für dieses Jahr gültigen Steueranweisungen zu den Ausgaben für 2016 an.

WIE DIE ÜBERTRAGUNG ERFOLGT

Die Übermittlung muss bis zum 31. März 2017 über die Kanäle von Entratel erfolgen fisconline, auch verfügbar auf der Website der Einnahmenagentur. Die Mitteilung kann direkt von der Eigentumswohnung oder über Vermittler gesendet werden und ist obligatorisch, um mit der Kreditvergabe fortzufahren.

Im Einzelnen muss die Eigentumswohnung folgende Daten übermitteln:

– die Liste der Überweisungen, die für die Zahlung der Kosten getätigt wurden, die 2016 für energetische Requalifizierungsarbeiten an gemeinsamen Teilen entstanden sind;

– die Steuernummer der Eigentumswohnungen, die das Guthaben übertragen haben;

– die jeweils vergebene Kreditsumme;

– die Steuernummer der Lieferanten, an die das Guthaben übertragen wird;

– der Gesamtbetrag des Guthabens, das jedem Lieferanten übertragen wurde.

Bewertung