Der neue Kurs hat bereits begonnen. Ab dem 20. Februar sind Banken verpflichtet, automatisch eine Quellensteuer in Höhe von XNUMX % auf den Betrag von Überweisungen aus dem Ausland an natürliche Personen, nichtgewerbliche Unternehmen und gleichgestellte einfache Unternehmen zu erheben. Es obliegt dann dem Kontoinhaber nachzuweisen, dass es sich bei den Beträgen nicht um eine Einkommensentschädigung handelt.
Mit der Einführung des neuen Systems geht die Änderung der Vorschriften zur Steuerüberwachung zum Europarecht 97 von 2013 einher. Ziel ist es, die Arbeit der Finanzverwaltung beim Abfangen von illegal im Ausland befindlichem Kapital zu erleichtern.
Um die Steuer zu vermeiden, ist es erforderlich, bereits im Voraus eine Selbstzertifizierung vorzunehmen, dass es sich bei den Strömen nicht um Kapital- oder Kapitalerträge handelt. Dies ist auch später möglich, indem Sie bis zum 28. Februar des auf die Abgabe folgenden Jahres die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Quellensteuer beantragen.
Alle bis Juni erhobenen Quellensteuern müssen pauschal bis zum 16. Juli entrichtet werden.