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Strom- und Gasrechnungen: Tar stellt wieder Erhöhungen her

In Erwartung der Entscheidung in der Hauptsache, die im Februar 2017 eintreffen wird, muss die Reaktion der Unternehmen abgewartet werden: Sie könnten beschließen, die entgangenen Einnahmen durch Anpassungen wieder hereinzuholen, oder abwarten, wie die von der festgelegten Preise aussehen Authority wird im nächsten erwarteten Update für Oktober enthalten sein.

Strom- und Gasrechnungen: Tar stellt wieder Erhöhungen her

Der Beschluss der Energiebehörde, der Preiserhöhungen auf Strom- und Gasrechnungen festlegte, Diesen Sommer für das Quartal Juli-September 2016 herausgegeben, ist es nicht mehr ausgesetzt. In Erwartung der Entscheidung in der Hauptsache, die im Februar 2017 eintreffen wird, muss die Reaktion der Unternehmen abgewartet werden: Sie könnten beschließen, die entgangenen Einnahmen durch Anpassungen wieder hereinzuholen, oder abwarten, wie die von der festgelegten Preise aussehen Authority wird im nächsten erwarteten Update für Oktober enthalten sein. 

Im Einzelnen hat das Regionale Verwaltungsgericht Lombardei mit Verordnung Nr. 1185, heute veröffentlicht, über die Frage der Bestätigung der vorsorglichen Aussetzung des vom Landgericht selbst vorläufig ausgesetzten Beschlusses der Behörde mit der vorsorglichen Verfügung Nr. 911 des Regionalen Verwaltungsgerichts der Lombardei vom 19. Juli 2016.

In dem Beschluss prüften die Richter der Zweiten Sektion, wie die Beschwerde besonders und hochkomplexe Profile aufweist, die ihren Ausgang in jedem Fall ungewiss machen, und hielten daher „die Notwendigkeit, die von den Beschwerdeführern vertretenen Vorsorgebedürfnisse durch die unverzügliche Definition der Begründetheit des Rechtsstreits und Gewährleistung eines angemessenen Schutzes des kollektiven Interesses der Endkunden an der Gewissheit etwaiger Erstattungen im Falle der Annahme des Rechtsbehelfs (in der Sache)". Der Beschluss wird daher ausgesetzt.

Gleichzeitig hat das LVG „zur Erreichung des letztgenannten Ziels eine ausgewogene Abwägung zwischen dem Interesse der Endkunden und dem ihm entgegenstehenden Interesse an der vollständigen Deckung der Strombezugskosten“ erwogen, und dies grundsätzlich weiter präzisiert muss der Referenzpreis für den geschützten Markt die tatsächlichen Kosten der Dienstleistung einschließlich der mit dem öffentlichen Versanddienst verbundenen Kosten decken.

Aus den oben genannten Gründen ordneten die Richter „eine atypische Vorsorgemaßnahme an, die geeignet ist, dem von den Beschwerdeführern nachrangig gestellten Antrag der Behörde für Elektrizität, Gas und Wasser – unbeschadet der Wirksamkeit der angefochtenen Anordnung – im Wesentlichen zu genügen Bestimmungen - innerhalb von vierzig Tagen nach der Mitteilung oder Zustellung dieser Anordnung eine spezifische Bestimmung zu erlassen, die vorbehaltlich der Annahme der Berufung (in der Sache) wirksam ist und mit der die Liquidationsmethoden ab sofort und automatisch festgelegt werden Zahlung, ohne dass es einer besonderen Aufforderung der Endkunden bedarf, der diesen zustehenden Erstattungen im Falle eines günstigen Ausgangs des Rechtsstreits", die es für erforderlich erachtet, die öffentliche Anhörung vom 16. Februar zur Erörterung der Hauptsache anzusetzen der Berufung 2017.

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