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Banken: Bankrutsch verlängert sich auf 7 Jahre

Neben den Rückzahlungen für die Anleihegläubiger der gescheiterten Banken enthält die Bankenverordnung auch eine Maßnahme, die darauf abzielt, den Bankiers den Ausstieg zu erleichtern. Die Rutsche, in der sich Arbeitnehmer entscheiden, ihren Arbeitsplatz vorzeitig zu verlassen, steigt von fünf auf sieben Jahre.

Banken: Bankrutsch verlängert sich auf 7 Jahre

Nicht nur Rückerstattungen. Das vom Ministerrat am Freitag, den 29. April verabschiedete Bankendekret enthält eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, solidere Grundlagen für die derzeit laufende Umstrukturierung des Bankensystems zu schaffen, von Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen über die Beschleunigung der Krediteintreibung bis hin zu Änderungen im Zusammenhang mit dem Dta (Latente Vorsteuern) und dem Solidaritätsfonds für die Umschulung des Kreditpersonals.

Unter den interessantesten Bestimmungen, die in den Text eingefügt wurden, muss vor allem der „Schacht“ hervorgehoben werden, durch den der Bankausstieg erleichtert wird. Das Zeitfenster, in dem entlassene Arbeitnehmer, die sich entscheiden, ihren Arbeitsplatz freiwillig vorzeitig zu verlassen, vom sozialen Sicherheitsnetz des Sektors profitieren können, wird von fünf auf sieben Jahre verlängert. Mit anderen Worten, gemäß dem Dekret können Banker von dieser nach außen gerichteten Flexibilität profitieren, die derzeit im Mittelpunkt der nationalen Debatte steht.

Die im Erlass enthaltene Maßnahme erfolgt im Rahmen des Bankenumstrukturierungsprozesses, durch den nach Angaben der Gewerkschaft Fabi in weniger als 20 Jahren rund 70 Arbeitsplätze wegfallen werden, zusätzlich zu den 48 Entlassungen, die zwischen 2000 und 2015 erfolgten.

Hervorzuheben ist, dass bis 2018 bereits mit bis zu 23 Entlassungen gerechnet wird, die dank der vor wenigen Tagen beschlossenen Maßnahme somit länger als zwei Jahre Schutz genießen können.

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