Teilen

Widiba Onlinebank (Mps) entschädigt Kunden und schließt Frieden mit dem Kartellamt: Girokonto für immer kostenlos, oder besser gesagt nicht

Das Angebot des kostenlosen Girokontos sollte unbefristet sein, hielt aber nur sechs Jahre – Die Behörde hat auch von den Inhabern von Festgeldern Zusagen verlangt

Widiba Onlinebank (Mps) entschädigt Kunden und schließt Frieden mit dem Kartellamt: Girokonto für immer kostenlos, oder besser gesagt nicht

„Kostenloses Girokonto für immer“: Das war das Versprechen von Widiba, die Online-Bank von mps-Gruppe. Das Angebot währte allerdings nur sechs Jahre: von 2015 bis 2021. Dann wurden die hinzugekommenen Kunden kostenpflichtig verrechnet, mit vielen Grüßen an das „kostenlose Girokonto für immer“. Aus diesem Grund ist dieAntitrust- hat Widiba gezwungen, alle Kunden, die sich dieser Behandlung unterzogen haben, zu erstatten.

Termineinlagen: Engagement von Widiba

Nicht nur das: Die Behörde hat auch Zusagen von den Eigentümern verlangt Termineinlagen, dem im Mai 2021 mitgeteilt wurde, dass im Falle des Rücktritts der Vorteil der vertraglich vorgesehenen Mehrvergütung verloren ginge. Für diejenigen, die Kunden geblieben sind, Widiba gewährt eine neue Widerrufsfrist von 30 Tagen: Bei Ausübung erkennt die Bank "ungeachtet der Vertragsbestimmungen die Zinsen an, die für die vom Beginn der Beschränkung bis zum Wirksamwerden des Widerrufs gesperrten Beträge vorgesehen sind". Gesetz im Antitrust Bulletin. Für bereits ausgeschiedene Kunden teilt die Online-Bank stattdessen die „Neuberechnung der aufgelaufenen Zinsen unter Berücksichtigung der Differenz zwischen den zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Vertragsrücktritts aufgelaufenen ‚bedingten‘ Zinsen und den tatsächlich erhaltenen ‚normalen‘ Zinsen mit ".

Die positive Meinung des Kartellamtes

L„Kartellrecht hält "dass die vorgeschlagenen Verpflichtungen" für Widiba „geeignet sind, die in der Verfahrenseinleitung beanstandeten Profile möglicher Rechtswidrigkeiten beider Geschäftspraktiken zu berichtigen“. Insbesondere „erscheinen die von Widiba vorgeschlagenen Maßnahmen neben der Beendigung des verfahrensgegenständlichen Verhaltens geeignet, dessen Auswirkungen zu beseitigen und zeichnen sich daher durch einen erheblichen Mehrwert im Sinne des Verbraucherschutzes aus“.

Bewertung