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Auto, Enel und Acea: Mega-Bußgeldregen vom Kartellamt

Die Behörde hat beschlossen, die wichtigsten Automobilkonzerne wegen Kartellierung von Finanzdienstleistungen mit dem Ziel des Verkaufs zu sanktionieren. Hohe Bußgelder auch für Enel und Acea wegen angeblichen kommerziellen Missbrauchs. Aber Enel appellierte sofort an die TAR: „Wir haben die Regeln respektiert“.

Auto, Enel und Acea: Mega-Bußgeldregen vom Kartellamt

Vom Kartellamt ist ein Schauer hoher Bußgelder eingetroffen. Im Fadenkreuz stehen einerseits die Finanzierung des Autokaufs und die Praktiken zur Sicherstellung des Übergangs vom regulierten zum freien Markt der Stromkunden. Am 20. Dezember 2018 schloss die Wettbewerbs- und Marktgarantiebehörde eine gegen die eingeleitete Untersuchung ab große firmeneigene Banken und verwandte Automobilkonzerne in Italien im Bereich des Autoverkaufs über Finanzprodukte tätig ist, sowie die damit verbundenen Handelsverbände. Basierend auf der Schwere und Dauer des Verstoßes, den die Behörde zugefügt hat Bußgelder in Höhe von rund 678 Millionen Euro.

ENEL UND ACEA HANDELSPRAKTIKEN IN SICHT

Die Ankündigung kam heute, Mittwoch, 9. Januar, aber die Entscheidung wurde Mitte Dezember getroffen. Auch in derselben Sitzung entschied sich das Kartellamt für eine Sanktion über 93 Millionen Euro für die Enel-Gruppe und über 16 Millionen Euro für die Acea-Gruppe wegen Missbrauchs seiner beherrschenden Stellung auf den Märkten für den Verkauf von Strom. Grundsätzlich stellte das Kartellamt fest, dass beide Gruppen tätig waren, um ihre gebundenen Kunden zu Verträgen auf dem freien Markt zu „befördern“. All dies, um das Kundenpaket im Hinblick auf den 1. Juli 2020, das Datum, an dem der erweiterte Schutzdienst endet – der heute über 60 % der Familien betrifft – sicherzustellen, um Platz für einen vollständig liberalisierten einheitlichen nationalen Absatzmarkt zu machen Stromsektor. Am selben Tag bewertete die Behörde das Geschäftsverhalten der A2A-Gruppe auf denselben Märkten und fand keine ausreichenden Beweismittel, um die Zuwiderhandlung auch gegen diesen Betreiber festzustellen.

Insbesondere stellte die Untersuchung fest, dass sowohl Enel (von Januar 2012 bis Mai 2017) als auch Acea (von 2014 bis zum gesamten Jahr 2017) die Datenschutzeinwilligungen von Kunden einholten, die unter verstärktem Schutz standen, um für kommerzielle Zwecke kontaktiert zu werden, und diese dann „akzeptiert“ verwendeten „Listen (d. h. auf denen eine Einwilligung zum Ausdruck gebracht wurde), um gezielte Angebote an dieselben geschützten Kunden zu formulieren, die darauf abzielen, sie zum Abschluss eines Vertrages auf dem freien Markt zu bewegen. „Angesichts der Tatsache, dass keiner der Wettbewerber in der Lage ist, in den Bereichen, in denen die beiden Konzerne ausschließlich die erweiterte Schutzleistung erbringen, darauf einzugehen – heißt es in dem von der Kartellbehörde veröffentlichten Dokument –, ist der beschriebene Vorgang rechtswidrig und geeignet, den Wettbewerbsvorteil, den diese beiden Konzerne haben, künstlich zu verstärken Gruppen aus historischen/regulatorischen Gründen und in Verbindung mit den Merkmalen der Nachfrage bereits genießen". Enel berichtet, dass „sie der Ansicht ist, dass sie immer in voller Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften gehandelt hat und davon überzeugt ist, dass sie die Richtigkeit ihres Handelns vor dem Landesverwaltungsgericht beweisen kann, bei dem sie unverzüglich Berufung einlegen wird“.

Darüber hinaus wurde in Bezug auf Acea in dem Verfahren hervorgehoben, wie Acea Energia bei der Festlegung seiner Geschäftsstrategien eine Reihe privilegierter und detaillierter Informationen über die Wertentwicklung der Aktien und über die Positionierung von Wettbewerbern in den geografischen Gebieten, in denen die Gruppe tätig ist, nutzte führt den Vertriebsservice durch, der von der Areti-Vertriebsgesellschaft bereitgestellt wird. Diese Verhaltensweisen, so das Fazit der Kartellbehörde, seien geeignet, die Wettbewerbsdynamik gegenüber nicht integrierten Verkäufern zu verändern.

STANGATA AUF DEM AUTO

Über Autowurde die Untersuchung nach einem Gnadengesuch der Unternehmen Daimler AG und Mercedes Benz Financial Services Italia SpA eingeleitet und mit der Feststellung der Umsetzung einer einzigen und komplexen Vereinbarung über den Austausch sensibler Mengen- und Preisinformationen, einschließlich Strom- und zukünftige.

Die Behörde hat festgestellt, dass die Unternehmen Banca PSA Italia SpA, Banque PSA Finance SA, Santander Consumer Bank SpA, BMW Bank GmbH, BMW AG, Daimler AG, Mercedes Benz Financial Services Italia SpA, FCA Bank SpA, FCA Italy SpA, CA Consumer Finance SA, FCE Bank Plc., Ford Motor Company, General Motor Financial Italia SpA, General Motors Company, RCI Banque SA, Renault SA, Toyota Financial Services Plc., Toyota Motor Corporation, Volkswagen Bank GmbH, Volkswagen AG., sowie Wirtschaftsverbände Assofin und Assileazwischen 2003 und 2017 eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung umgesetzt, die darauf abzielt, die Wettbewerbsdynamik auf dem Markt für den Verkauf von Autos der Gruppen, denen sie angehören, durch Darlehen zu ändern, die von den jeweiligen firmeneigenen Banken gewährt werden. Captive Banks sind Institutionen, die Bankdienstleistungen für einen Projektträger und seine Partner erbringen sollen. Typischerweise befindet sich eine Captive Bank vollständig im Besitz einer multinationalen Unternehmensgruppe.

Je nach Schwere und Dauer der Straftat verhängte die Behörde Geldbußen in Höhe von insgesamt etwa 678 Millionen Euro. Die Behörde erkannte auch den Vorteil dervollständiger Erlass der Geldbuße zugunsten der Gesellschaften Daimler AG und Mercedes Benz Financial Services Italia SpA welche, wie Nachsicht Antragsteller (Kronzeugenprogramme, die den Mitgliedern eines Unternehmens Anreize bieten sollen, die Initiative zu ergreifen, Geständnisse zu machen und so der Polizei zu helfen), die Verhängung einer Geldbuße von über 60 Millionen Euro vermieden.

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