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Voluntary Ape: Voraussetzungen, Scheck und Raten. Führung in 3 Punkten

Wer kann den neuen Rentenvorschuss beantragen? Wie viel kann er auszahlen? Wie wird das Darlehen zurückgezahlt? Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zur Freiwilligen Biene.

Voluntary Ape: Voraussetzungen, Scheck und Raten. Führung in 3 Punkten

Das INPS hat grünes Licht für die ersten Anwendungen des freiwilligen Ape gegeben, das neue Tool für diejenigen, die früh aus der Arbeit gehen wollen. Im Gegensatz zur „sozialen“ Variante, die vollständig vom Staat bezahlt wird, erfordert der freiwillige Rentenvorschuss von denjenigen, die ihn in Anspruch nehmen möchten, einen Vertrag ein besichertes Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren.

So funktioniert es

DIE ANFORDERUNGEN

Arbeitnehmer mit den folgenden Anforderungen können auf das freiwillige Ape zugreifen:

  • 63 mindestens 2018 Jahre alt (d. h. vor 1955 Geborene) oder 63 Jahre und 5 Monate im Jahr 2019 (d. h. vor dem 31. Juli 1956 Geborene). Die Differenz ergibt sich daraus, dass ab dem kommenden Jahr das Renteneintrittsalter durch die Anpassung der Lebenserwartung für alle auf 67 Jahre ansteigt.
  • 20 Beitragsjahre.
  • Alterung der Voraussetzungen für die Altersrente innerhalb von 3 Jahren und 7 Monaten. 
  • Eine zukünftige Rente nicht weniger als 710,388 Euro (entspricht dem 1,4-fachen der INPS-Mindestbehandlung), abzüglich der Darlehensrückzahlungsrate. Um nachzuweisen, dass Sie diese Anforderung erfüllen, müssen Sie beim INPS die sogenannte „Bienenzertifizierung“ beantragen.

Wer bereits einen Rentenanspruch erworben hat, kann den Ape nicht erhalten.

Das Darlehen wird nur gewährt, wenn die monatliche Tilgungsrate zuzüglich etwaiger Raten für noch offene Darlehen nicht überschritten wird 30 % der Rentenbehandlung (abzüglich etwaiger Raten für Steuerschulden und etwaiger Scheidungs- oder Kindesunterhaltsprüfungen).

DER SCHECK

Das zu erhaltende Minimum beträgt 150 Euro pro Monat für sechs Monate. L'Scheckbetrag (die über 12 Monate ausgezahlt wird, ohne dreizehnten Monat) darf folgende Schwellenwerte nicht überschreiten:

  • 75 % der künftigen Rente bei einem Vorbezug von mehr als drei Jahren;
  • 80 %, wenn die Laufzeit des Darlehens zwischen 24 und 36 Monaten liegt;
  • 85 % zwischen 12 und 24 Monaten;
  • 90 % für Darlehen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten.

Die maximale Laufzeit des Ape beträgt 3 Jahre und 7 Monate.

LE-RATE

Das Geld stammt aus einem Bankdarlehen (mit entsprechenden Zinsen), das zurückgezahlt wird durch a vom Rentenbetrag abgezogen in den ersten 20 Jahren des effektiven Ruhestands. Nur der 13. wird nicht gekürzt.

Die Quellensteuer auf die Rente berücksichtigt das Kapital, den Zinssatz, die Kosten der Versicherungsprämie gegen das Sterberisiko und den Sicherungsfonds und wird ungefähr gleich sein 4,6 % jährlich. Die Inzidenz der tatsächlichen Kosten (ohne die erhaltene Rendite des Affen) für ein 12-Monats-Darlehen beträgt ca. 1,6 %. Zur Absicherung des Vorsterberisikos wird eine jährliche Steuergutschrift in Höhe von 50 % der Darlehenszinsen und der Versicherungsprämien anerkannt. Die Biene als Leihgabe, sie ist steuer- und beitragsfrei.

Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens oder eine Teiltilgung ist mit der Festlegung einer neuen Tilgungsrate möglich.

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