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EU-Kartellrecht, Nein zu Ermittlungsverfahren wegen staatlicher Beihilfen zur Aufwertung von Bankitalia-Quoten

Dies wurde von der EU-Kommission angegeben und darauf hingewiesen, dass „auf der Grundlage der erhaltenen Informationen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Bank von Italien eine Zentralbank ist und eine sehr spezifische Eigentumsstruktur hat, sie das Gesetzesdekret nicht einem Gesetz unterwerfen wird.“ Untersuchung wegen staatlicher Beihilfen“ vom 30. November 2013.

EU-Kartellrecht, Nein zu Ermittlungsverfahren wegen staatlicher Beihilfen zur Aufwertung von Bankitalia-Quoten

Das Europäische Kartellamt wird keine Untersuchung über staatliche Beihilfen zur Neubewertung von Quoten einleiten. Dies wurde von der EU-Kommission angegeben und darauf hingewiesen, dass „auf der Grundlage der erhaltenen Informationen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Bank von Italien eine Zentralbank ist und eine sehr spezifische Eigentumsstruktur hat, sie das Gesetzesdekret nicht einem Gesetz unterwerfen wird.“ Untersuchung wegen staatlicher Beihilfen“ vom 30. November 2013.

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