Die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hat eine Untersuchung dagegen eingeleitet acht langfristige Autovermietungen und ihre Aniasa Association, um festzustellen, ob wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen bestehen, die nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verboten sind. Dies sind Ald Automotive Italia, Alphabet Italia Fleet Management, Arval Service Lease Italia, Europcar Italia, Hertz Italiana, Lease Plan Italia, Maggiore Rent und Win Rent. 2014 betrug der Gesamtwert dieses Marktes rund 5 Milliarden Euro.
Die Untersuchung soll überprüfen, ob die Unternehmen a implementiert haben Koordination der jeweiligen Handelsstrategiendurch den Austausch sensibler Informationen. Auch für den Fachverband Aniasa (National Association of the Automotive Services and Car Rental Industry) ist eine Koordinationsfunktion vorgesehen. Um diese Umstände festzustellen, führten Beamte der AGCM heute mit Hilfe der Spezialeinheit Kartellrecht der Guardia di Finanza eine Reihe von Inspektionen in den Büros der beteiligten Unternehmen durch.
Sollten sich die Streitigkeiten bestätigen, würden sie eine Veränderung der Wettbewerbsdynamik zwischen den großen Unternehmen auf dem Markt für Langzeitmieten in Italien offenbaren. Diese Verhaltensweisen könnten das Ergebnis einer horizontalen Übereinkunft in Form einer Vereinbarung oder einer abgestimmten Verhaltensweise sein, um eine korrekte Konkurrenzkonfrontation zwischen den verschiedenen Betreibern zu vermeiden.
