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Kartellrecht: Mehr Transparenz von Alitalia zu Online-Käufen und Rückerstattungen an Passagiere

Die Fluggesellschaft hat sich gegenüber dem Kartellamt verpflichtet, Online-Ticketkäufe und -rückerstattungen für Verbraucher transparenter zu gestalten und damit das von der Behörde eingeleitete Verfahren wegen als unlauter eingestufter Geschäftspraktiken abzuschließen

Mehr Transparenz beim Einkauf von Reiseversicherungen fakultativ und Einführung einer gebührenfreien Telefonnummer für die Entgegennahme von Erstattungsanträgen von Verbrauchern: Dies sind einige der vorgestellten Verpflichtungen von Alitalia zum Kartellamt, vorgeschrieben von der Behörde, die auf diese Weise das gegen die Fluggesellschaft wegen einer Reihe von als unlauter erachteten Geschäftspraktiken eingeleitete Verfahren beendete.

Die umstrittenen Praktiken, gemeldet von Verbrauchern und von der Codacons, waren im Wesentlichen zwei: Die erste betraf die Art und Weise, wie Alitalia während des Online-Flugbuchungsprozesses auf der Website www.alitalia.it die optionale Reiseversicherungspolice „durch Weglassen oder unzureichende und unangemessene Angabe“ vermarktet wesentliche Informationen der Service. Die zweite Praxis betrifft, erklärt dieAntitrust- im letzten Bulletin, „die Schwierigkeiten, auf die Verbraucher stoßen, wenn sie vom Unternehmer die Erstattung einiger Kostenelemente eines nicht geflogenen Flugtickets für den Passagier unter Bezugnahme auf den Flugpreis und/oder die Flughafensteuern und -gebühren erhalten“.

In dem Verfahren legte Alitalia eine Reihe von Verpflichtungszusagen vor, die, sobald sie umgesetzt sind, „zweifellos und erhebliche positive Auswirkungen zugunsten der Verbraucher haben werden, die Flüge bei der italienischen Fluggesellschaft kaufen“, erklärt das Kartellamt. Es wird Änderungen auf der Seite des Online-Kaufs von Flugtickets geben, auf der erstmals die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiseversicherung angeboten wird. Die Behörde erklärt, dass „die Höhe der Steuern, die von der Entschädigung ausgenommen sind, sowie der ausdrückliche Hinweis auf Obergrenzen, Selbstbehalte und Deckungsbeschränkungen mit Verweis und Hypertext-Links zur Zusammenfassung der Police hervorgehoben werden. Letztere hebt die Artikel des Versicherungsvertrags hervor, die diese Ausschlüsse und Beschränkungen vorsehen, die auch über weitere Hypertext-Links zum vollständigen Text der Allgemeinen Versicherungsbedingungen eingesehen werden können, und Zahlenbeispiele werden eingefügt, um den Verbrauchern das Verständnis des Umfangs zu erleichtern erstattungsfähige Summen, auf die er möglicherweise Anspruch hat, und die Subjekte, die ihm entsprechen werden. Außerdem wird es eine klarere Konkretisierung des Versicherungsschutzes rund ums Reisegepäck geben.“

Der Prozess des Policenkaufs wird ebenfalls geändert, indem ein Kästchen zur Annahme der allgemeinen Versicherungsbedingungen durch den Versicherten eingefügt wird, dessen vorheriges Ankreuzen eine wesentliche Voraussetzung für den Fortgang des Policenkaufs darstellt. „Auf diese Weise – stellt das Kartellamt fest – wird ein weiterer Schutz eingeführt, um dem Verbraucher zu garantieren, dass es ratsam ist, den Inhalt dieser allgemeinen Bedingungen sorgfältig zu lesen, bevor er sie akzeptiert und das Versicherungsprodukt unterzeichnet. Tatsächlich verhindert die fragliche Maßnahme den Abschluss der Police, wenn der Verbraucher das entsprechende Kästchen nicht „ankreuzt“, mit dem er ausdrücklich erklärt, dass er die Allgemeinen Versicherungsbedingungen gelesen und akzeptiert hat“.

Sonstige Zusagen eingereicht von Alitalia Sorgen um die Rückerstattung einiger Kostenelemente eines nicht geflogenen Flugtickets aufgrund des Passagiers. Zunächst sei auf die von Alitalia behauptete bereits umgesetzte Maßnahme zur vollständigen Abschaffung der Gebühr von 20 Euro für die administrative Verwaltung der Erstattungsverfahren für bestimmte Arten von Tickets, insbesondere für weniger flexible Tarifklassen, hingewiesen . Die den Verbrauchern auferlegte Verpflichtung, sich an die zu wenden kostenpflichtiges Callcenter Steuerrückerstattungsanträge für einen nicht genutzten Flug einzureichen: Alitalia hat sich verpflichtet, fährt das Kartellamt fort, "eine gebührenfreie Telefonnummer einzuführen, die für die Entgegennahme von Steuerrückerstattungsanträgen bestimmt ist, und dementsprechend die Informationen über das Verfahren zum Erhalt dieser Erstattung für nicht genutzte Flüge zu ändern Tickets auf der Website des Unternehmens". Die Maßnahmen, die das Unternehmen umsetzen wird, gelten auch für Benutzer, die versuchen, Tickets über die Air One-Website zu kaufen.

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