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Kartellrecht: Zusagen von iTunes, Google, Amazon und Gameloft zu kostenlosen Apps werden begrüßt

Die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hat den Vorschlägen von iTunes, Google, Amazon und Gameloft zu einem Verfahren wegen unlauterer Geschäftspraktiken bei kostenlosen Apps zugestimmt - Die Webgiganten verpflichten sich zu mehr Klarheit und ersetzen Begriffe wie „kostenlos“ und „kostenlos“ in ihren Shops.

Kartellrecht: Zusagen von iTunes, Google, Amazon und Gameloft zu kostenlosen Apps werden begrüßt

Das Kartellamt begrüßt die Zusagen von iTunes, Google, Amazon und Gameloft zu einem Verfahren wegen möglicher unlauterer Geschäftspraktiken. Dies wurde von der Wettbewerbs- und Marktbehörde selbst angekündigt, die daher die von den verschiedenen Netzwerkgiganten zu dem betreffenden Fall eingereichten Anträge erhalten hatte, die die Verbreitung eines für Kinder bestimmten und in Form einer App vorgeschlagenen Videospiels betrafen für Endgeräte mobil. 

Tatsächlich war das Verfahren eingeleitet worden, um die mögliche Verbreitung irreführender Informationen über die tatsächlichen Kosten für die vollständige Nutzung von Apps, die in den Stores als kostenlos erschienen, sowie das mögliche Vorhandensein von zu vermeidenden Tools zu überprüfen unerwünschte Käufe durch Minderjährige.

Die beteiligten Parteien (iTunes, Google, Amazon und Gameloft) legten während des Verfahrens komplexe Vorschläge für Verpflichtungen gemäß Artikel 27 Absatz 7 des Verbrauchergesetzbuchs vor und ersetzten Begriffe wie „kostenlos“, „kostenlos“ durch Ausdrücke, die machen Es ist klar, dass selbst eine App, die kostenlos heruntergeladen werden kann, für die vollständige Nutzung Nachzahlungen erfordern kann.

Unter den anderen von den Betreibern ergriffenen Maßnahmen gibt es einige, die darauf abzielen, den Verbrauchern eine größere Kontrolle über die mit dem Gerät verbundenen Zahlungsinstrumente zu ermöglichen, um unerwünschte Käufe zu vermeiden. Die von iTunes, Google, Amazon und Gameloft eingegangenen Verpflichtungen erstrecken sich auf das Gebiet der gesamten Europäischen Union, ein entscheidender Faktor für die Entscheidung der AGCM, die auf diese Weise allen Verbrauchern überlegene Garantien bietet.

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