Alle Argumente von Alcoa, Portovesme und Euralluminia wurden vom EU-Gericht zurückgewiesen. Die Einsprüche gegen die Entscheidung der Kommission, die Erstattungen des Ausgleichsfonds aus dem Jahr 2004 in Höhe der Differenz zwischen dem Betrag des Enel-Tarifs und dem per Dekret festgesetzten Tarif zu berücksichtigen, wurden ebenfalls als mit den EU-Vorschriften von 1995 unvereinbare staatliche Beihilfe zurückgewiesen.
Die Kommission hatte festgelegt, dass die fragliche Beihilfe von den Begünstigten zurückzufordern sei. Für Portovesme sind es 12,845 Millionen Euro, während für Euralluminia die Zahl mit 5,208 Milliarden Euro viel bedeutender ist. Alcoa Trasformazioni ist Eigentümer von zwei Werken, eines in Portovesme auf Sardinien und das andere in Fusina in Venetien, während Euralluminia in Portoscuso auf Sardinien residiert.
Alcoa überprüft die Entscheidung des Gerichts, sagte jedoch, dass die Entscheidung keine weiteren Auswirkungen auf das Kapital des Unternehmens habe. Der Konzern hat zudem bereits 250 Millionen zurückgezahlt, die die EU-Kommission als „staatliche Beihilfen“ einstufte.