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Marktmissbrauch, Consob: Hier sind die neuen Regeln für Manager

Die Schwelle, ab der die Offenlegungspflicht für Transaktionen von Managern mit Wertpapieren der Emittenten, für die sie tätig sind, ausgelöst wird, wurde von 5 auf 20 Euro angehoben

Marktmissbrauch, Consob: Hier sind die neuen Regeln für Manager

Consob hat die Vorschriften für Emittenten, Märkte und Transaktionen mit verbundenen Parteien geändert. Mit diesen Korrekturen wird die italienische Gesetzgebung an die neue europäische Marktmissbrauchsgesetzgebung angepasst, die seit dem 3. Juli aufgrund einer neuen EU-Verordnung in Kraft ist.

Insbesondere wird die Schwelle, ab der die Offenlegungspflicht für Geschäfte von Managern mit Wertpapieren der Emittenten, für die sie tätig sind, auslöst (sogenannter interner Handel), von 5 auf 20 Euro angehoben. Die Anhebung des Schwellenwerts, die auch für Transaktionen von bedeutenden Aktionären vorgesehen ist, zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand für börsennotierte Emittenten, insbesondere für kleinere Unternehmen, zu verringern.

Die hohe Anzahl von Anfragen zur Klärung der neuen Disziplin hat Consob dazu veranlasst, Bedienungsanleitungen zu erstellen. Die erste betrifft die Verwaltung vertraulicher Informationen und die Erstellung des Insiderverzeichnisses, um es Emittenten zu ermöglichen, die Veröffentlichungspflichten in den Bereich interner Organisationsverfahren zu bringen.

Der zweite Leitfaden hingegen behandelt verschiedene Themen: die korrekte Darstellung von Anlageempfehlungen, die Offenlegung von besonderen Interessen und Interessenkonflikten gegenüber der Öffentlichkeit und die Beschreibung der Bedingungen, unter denen Consob die Veröffentlichung von Anlageempfehlungen verlangen kann.

Die Konsultation zu den operativen Leitfäden, die in Form von Mitteilungen allgemeiner Art angenommen werden, endet am 6. Juni.

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