Die Gültigkeitsdauer für die Einhaltung des Moratoriums für Bankkredite an KMU wurde um drei Monate verlängert, wie die ABI am Ende der heute in Mailand abgehaltenen Exekutivsitzung bekannt gab. Die einjährige Stundung kann nur für Kredite beantragt werden, die nicht bereits von früheren Stundungen profitiert haben.
Inzwischen hat die ABI – wie es in der Mitteilung heißt – ein Gespräch mit den Vertretern der zu identifizierenden Unternehmen aufgenommen Leitlinien, auf deren Grundlage bis Ende Juni ein neues Abkommen umgesetzt werden soll. Insbesondere ergab sich aus der Diskussion eine gemeinsame Ansicht über die Notwendigkeit, die Auswirkungen von Basel 3 auf KMU abzumildern, den Garantiefonds für KMU zu stärken und Unternehmensnetzwerke aufzubauen.
Unter den fraglichen Maßnahmen im Paket von Initiativen zugunsten von Unternehmen, die zusammen mit dem Wirtschaftsministerium durchgeführt werden, gibt es die Möglichkeit von Hypotheken und Pachtverträge auszusetzen oder die Laufzeit von Hypotheken zu verlängern.