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80 Euro, verlängern sie auch auf Praktikanten

Unter den sog. Inkompetenten, also denjenigen mit Einkommen im sog. steuerfreien Bereich (8 Tausend Euro brutto pro Jahr), gibt es auch viele Praktikanten und Auszubildende, die im Schnitt nur sehr geringe Aufwandsentschädigungen erhalten – auch solche, die bereits profitieren ab der Streichung der Irpef-Quote ist es möglich, Renzis „vierzehntes Gehalt“ zu verlängern: deswegen.

80 Euro, verlängern sie auch auf Praktikanten

Während der Pressekonferenz zur Vorstellung der Def versicherte Ministerpräsident Matteo Renzi, dass eine Lösung gesucht werde, um die mittlerweile bekannten 80 Euro pro Monat für diejenigen, die bis zu 1500 Euro netto im Monat verdienen, auch an die „Inkompetenten“ zu liquidieren.

Kürzlich wurde festgestellt, dass diese Bestimmung einige verzerrende Wirkungen hätte, da diejenigen, die als Arbeitnehmer einen Jahreslohn von weniger als 8000 Euro brutto erhalten, nicht von der Erhöhung der Abzüge profitieren könnten. Einkommen innerhalb des sogenannten „no tax area“ profitieren nämlich bereits von Abzügen, die den Effekt des niedrigsten Irpef-Satzes von 23 % aufheben. Daher ist es nicht möglich, die Abzüge für Inkompetente zu erhöhen, da es keinen Unterschied zwischen dem Satz und dem Abzug gibt, mit dem gearbeitet werden kann, um einem Publikum, das tatsächlich ein Hungergehalt erhält, etwas Kaufkraft zurückzugeben.

Die Regierung versucht derzeit, eine Lösung zu finden, um die berühmten 80 Euro oder den vierzehnten Monat auch den Unfähigen in die Tasche zu stecken. Dies kann zu Versorgungsproblemen führen, da die Zahl der Leistungsberechtigten von 10 auf 14 Millionen steigen würde.

Unter den sogenannten Inkompetenten „sitzen“ auch viele Auszubildende, die im Schnitt sehr geringe Vergütungen erhalten. Ganz zu schweigen von den vielen missbräuchlichen Praktikanten, die auch heute noch ohne jeglichen Sozialschutz ausgebeutet werden, aber in allen Belangen beschäftigt werden. Nach dem konsolidierten Einkommensteuergesetz (TUIR, Art. 50 Abs. 1 Buchst. c) sind sie nämlich den Einkünften aus unselbständiger Arbeit gleichzustellen: „die Beträge, die von jedermann als Stipendium oder Zuschuss, Preis oder Zuschuss zu Studien- oder Berufsausbildungszwecken gezahlt werden, wenn der Begünstigte nicht durch ein Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher gebunden ist".

Es wäre daher ein willkommenes Signal der Aufmerksamkeit für die vielen jungen Menschen, die einen beruflichen Weg suchen, wenn die Regierung in der Lage wäre, - nach der Identifizierung der Deckung und des Mechanismus zur Liquidation der Beträge - auch diese Kategorie zu schützen. Es ist absehbar, dass die Kosten nicht exorbitant sein würden.  

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