Die Wettbewerbs- und Marktbehörde hat beschlossen, die von den Unternehmen der Priceline-Gruppe vorgelegten Verpflichtungszusagen anzunehmen und für bindend zu erklären Booking.com und Booking.com Italien. Damit schließe sich gegen diese Unternehmen – erläutert ein Vermerk der Kartellbehörde – die am 7. Mai 2014 eingeleitete Untersuchung auch gegen Expedia Überprüfung möglicher Wettbewerbsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Ratenparitätsklauseln und anderen Bedingungen (auch in AGB) durch die wichtigsten Online-Hotelbuchungsplattformen (die sogenannten OTA-Online-Reisebüros) in Vertragsbeziehungen mit ihren Partnerhotels Anzahl der verfügbaren Zimmer).
Allerdings ist das Verfahren gegen Expedia noch anhängig. Die Verpflichtungen – so der Hinweis weiter – gelten ab dem 1. Juli 2015 für alle Reservierungen von Verbrauchern in Bezug auf Hotels in Italien und haben eine Laufzeit von 5 Jahren. Die gleichen Verpflichtungszusagen wurden den nationalen Wettbewerbsbehörden von Frankreich und Schweden vorgelegt.