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STEUERN – Steuerfristen: der September-Kalender

Vom 770er-Modell bis zur Einzelzertifizierung, vom 2015er Einzelmodell bis zur Irap-Erklärung, durch die IMU-Änderung 2014 und die freiwillige Offenlegung: Hier stehen die wichtigsten Steuerfristen auf der Agenda für den Monat September.

STEUERN – Steuerfristen: der September-Kalender

Ende August kehrt das Leben wieder zur Normalität zurück und auch der Steuerkalender ist wieder mit Terminen gefüllt. Nicht wenige erwarten die italienischen Steuerzahler im Monat September, daher empfiehlt es sich, gleich Ordnung zu schaffen und die wichtigsten Seiten auf der Tagesordnung zu markieren.

Es gibt zwei grundlegende Daten, die Sie im Auge behalten sollten: 21. und 30. September. Hier die wichtigsten Fristen:

21. SEPTEMBER 

MODELL 770. Letzter Tag für die elektronische Einreichung der Quellensteuererklärung für das Steuerjahr 2014. 

- EINZIGARTIGE ZERTIFIZIERUNG. Die Frist zur Vorlage der Einzelbescheinigungen läuft ab, die nur noch die Einkünfte enthalten müssen, die nicht mit dem Vordruck 730 angegeben werden können.

30. SEPTEMBER

- EINZIGARTIG 2015. Frist für die elektronische Übermittlung des Einzelmodells, das auch zur Korrektur des 730 verwendet werden kann.

- IMU-ERKLÄRUNG. Letzter Tag, an dem die aktive Reue für die Nichterklärung des Imu 2014 möglich ist. Zusätzlich zur Steuer müssen Zinsen und Strafen in Höhe von 10 Prozent gezahlt werden. Wird auch diese Frist überschritten, wird die Rechnung deutlich salziger. 

- IRAP-ERKLÄRUNG 2015. Frist für die Einreichung des Irap-Rückgabemodells 2015.

- FREIWILLIGE OFFENLEGUNG. Theoretisch ist dies der letzte Tag, um sich an die Selbstanzeige zu halten (bei Verstößen, die bis zum 30. September 2014 begangen wurden), aber es ist nicht ausgeschlossen, dass die Regierung zur Erhöhung der Einnahmen beschließt, die Frist auf das Ende des Jahres zu verschieben . Wir erinnern auch daran, dass am 2. September eine von potenziellen Nutzern des Verfahrens zur Rückführung illegal ausgeführter Waren mit Spannung erwartete Verordnung über die Verdoppelung der Bemessungsgrundlagen in Kraft treten wird.

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