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Steuern und Raten: Der Finanzbeamte schließt mit Nachzüglern Frieden

Wer das Recht verloren hat, seine Schulden gegenüber dem Finanzamt in Raten zu begleichen, kann von diesem Verfahren wieder profitieren, allerdings nur in bestimmten Fällen und unter Beachtung einiger Regeln – hier die Anweisungen des Finanzamtes

Es ist offiziell: Das IRS schließt Frieden mit den Nachzüglern. Die Agentur der Einnahmen hat die Anweisungen für diejenigen veröffentlicht, die ihre geschuldeten Beträge wieder in Raten begleichen möchten, obwohl sie in der Vergangenheit auf diese Leistung verzichtet haben.

Wenn der Verfall zwischen dem 16. Oktober 2015 und dem 2016. Juli 20 erfolgt ist, ist eine Wiederaufnahme der Ratenzahlung durch einen Antrag bis zum 2016. Oktober 60 beim Finanzamt möglich. Die erste Zahlung muss innerhalb von XNUMX Tagen nach Erhalt der Mitteilung erfolgen Die Agentur genehmigt den Ratenplan und gibt die Höhe der ersten Rate des neuen Ratenplans an.

Im Einzelnen: Rundschreiben Nr. Das am Montag vom Finanzamt veröffentlichte Gesetz 41/E befasst sich mit den durch das Gesetzesdekret 113 von 2016 (Artikel 13-bis) eingeführten Neuerungen und legt die Bedingungen und Methoden der Erfüllung fest, die für den Zugang zu den Leistungen erforderlich sind.

DIE INTERESSIERTEN STEUERZAHLER

Betroffen sind Steuerzahler, die sich nach einer Prüfung dafür entschieden haben, eines der im Gesetzesdekret Nr. 218/1997 (Duldung, Einhaltung des Bescheids, des Feststellungsberichts, der Einladung zum Erscheinen) und haben sich für die Zahlung in Raten entschieden, von der sie jedoch verfallen sind, da sie nach erfolgter Zahlung von der ersten Rate, die nachfolgenden Fristen nicht eingehalten haben.

Um den genannten Vorteil in Anspruch nehmen zu können, ist es jedoch erforderlich, dass der Verfall der vorherigen Ratenzahlung in der Zeit zwischen dem 16. Oktober 2015 und dem 1. Juli 2016 erfolgt ist. Steuerpflichtige, die eine Rate verwirkt haben, können diese Möglichkeit jedoch nicht nutzen andere deflationäre Institutionen des durch das Gesetzesdekret Nr. geregelten Streits. 546/1992 (Schlichtungs- und Mediationsvereinbarungen).

So erhalten Sie einen neuen Ratenzahlungsplan

Der Antrag muss vom Steuerzahler bis zum 20. Oktober 2016 eingereicht werden, d. h. innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 113/2016. Sobald der Besitz der Unterlagen überprüft wurde, informiert die Agentur der Einnahmen den Steuerpflichtigen über die Annahme des Antrags mit einer Mitteilung, in der die Höhe der ersten Rate des neuen Ratenplans angegeben wird.

Die Zahlung muss innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Mitteilung unter Verwendung des Formulars F24 mit denselben Steuercodes erfolgen, die für die Zahlung der Raten des vorherigen Ratenplans verwendet wurden. Innerhalb von zehn Tagen nach der Zahlung muss der Steuerzahler dem zuständigen Amt eine Kopie des entsprechenden Zahlungsbelegs zusenden. Anschließend erstellt das Amt den endgültigen Ratenplan mit korrekter Angabe der vierteljährlichen Fristen für die auf der Grundlage des Datums festgelegten Folgeraten der Zahlung der ersten Rate. Die Nichtzahlung einer weiteren Rate führt zum Verfall des neuen Schuldentilgungsplans.

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