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STEUERN UND PENSIONEN - INPS: Eilverfahren für die Anpassungen des Modells 730/2015

STEUERN UND PENSIONEN – Mit einer Pressemitteilung informiert das INPS die Rentner darüber, dass es ein Notfallverfahren für die Anpassungen aus dem Modell 730/2015 eingeführt hat.

STEUERN UND PENSIONEN - INPS: Eilverfahren für die Anpassungen des Modells 730/2015

Die Verlängerung bis zum 23. Juli der Präsentation der Modell 730/2015 Verlängerung der Frist für die Auszahlung von Erstattungen. Das INPS hat daher ein Eilverfahren für die Erteilung von Mandaten zusätzlich zu denen aktiviert, mit denen die August 2015-Rente ausgezahlt wird.

Dies stellte das Nationale Institut für Soziale Sicherheit in einer Pressemitteilung klar, die auf die zahlreichen Berichte von Rentnern reagiert, die ihre Augustrente ohne die erhalten haben Anpassung vom Modell 730 abgeleitet. Die Höhe der Mandate kann nämlich nicht auf dem Rentenbescheid angezeigt werden, der heute den Rentnern zur Verfügung steht.

Mit anderen Worten, alle, die das Formular 730/2015 nach dem 30. Juni gesendet haben, erhalten das Anpassungen ab dem Monat September.

Das Institut stellte klar, dass „die Belastungskorrekturen aufgrund der größeren Komplexität der Bearbeitung ab dem Monat September für alle nach dem 30. Es sei daran erinnert, dass mit der Augustrate der gesetzlich vorgesehene Ausgleichsrückstand in Anwendung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs Nr. 70 von 2015.“

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