Die Schweiz verstärkt den Kampf gegen Geldwäscherei und Steuerkriminalität. Tatsächlich hat die Berner Regierung bereits zwei Gesetzentwürfe zum deklarierten Geld in die Vernehmlassung gegeben, denen der Bankenverband zugestimmt hat. Die anderen Stellungnahmen werden bis Mitte Juni erwartet, bevor das parlamentarische Verfahren fortgesetzt wird.
Die Wahl der Obergrenze beim Kauf von Immobilien und beweglichen Sachen in bar ist sehr speziell, auf 100 Franken oder 82 Euro festgesetzt. Das Programm umfasst auch die Einführung des Verbrechens des qualifizierten Steuerbetrugs oder der Verschärfung durch Urkundenfälschung. Außerdem sind die Banken zwar nicht verpflichtet, Kunden um eine Selbsterklärung zu den Steuervorschriften zu bitten, aber sie müssen künftig dafür sorgen, dass das Geld sauber ist.
Die neuen Regeln werden zu einer größeren Transparenz von juristischen Personen und Anteilseignern führen und deren Identifizierung ermöglichen.
