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Superbonus 110%, Buchhalter: „Wir brauchen eine Verlängerung von 2021 bis 2024“

Fachleute fordern von der Regierung auch einen "konsolidierten Text der Auslegungen", um die vielen Zweifel an den Regeln für die Abzüge von Immobilien auszuräumen, die jetzt einen Wert von mehr als 10 Milliarden pro Jahr haben

Superbonus 110%, Buchhalter: „Wir brauchen eine Verlängerung von 2021 bis 2024“

Eine Verlängerung des 110% Superbonus von Ende 2021 bis 31. Dies ist eine der Forderungen derOrdnung der Buchhalter bei einer Anhörung vor der Bilateralen Parlamentarischen Kontrollkommission zum Steuerregister.

Laut Maurizio Portal, Ratsmitglied des Ordens der Buchhalter, ist die Intervention notwendig, weil "Bestimmte Eingriffe von großer Komplexität können in einigen Fällen bis Dezember 2021 nicht abgeschlossen werden“. Der Grund ist einfach: „Wir haben etwas mehr als ein Jahr vor uns – fährt Portal fort – und mit den Einschränkungen, sowohl bei den administrativen und vorbereitenden Tätigkeiten für Entscheidungen als auch bei den operativen Tätigkeiten, die sich aus dem epidemischen Notfall ergeben, glauben wir, dass dies diesmal der Fall ist ist noch eingeschränkter". Daher die Notwendigkeit einer Verlängerung.

Die Buchhalter fordern dann die Regierung auf, die Disziplin der Bauabzüge mit einem „Einzeltext der Interpretationen“. Ziel ist es, Licht in einen Dschungel von Regeln zu bringen, die so kompliziert wie wichtig für italienische Steuerzahler sind.

Bis heute in der Tat Bauabzüge sind jährlich mehr als zehn Milliarden wert. „In den im Jahr 2019 vorgelegten Steuererklärungen natürlicher Personen für das Jahr 2018 (also noch ohne die Fassadenprämien und natürlich der Superbonus) – so eine Studie des Order of Accountants – die Summe der in der Erklärung angegebenen Irpef-Abzüge durch Interventionen zur Wiederherstellung des Bauerbes und des Erdbebenbonus belief sich auf 6,7 Milliarden Euro und die der in der Erklärung ausgewiesenen Irpef-Abzüge als Ökobonus für Energieeffizienzmaßnahmen beliefen sich auf 1,7 Milliarden Euro, also insgesamt 9,4 Milliarden Euro“.

Portal legt dann fest einige interpretatorische Zweifel in Bezug auf die Regulierung des Superbonus 110 %. Der erste betrifft den Zeitpunkt: Die Leistung wird „auch dann gewährt, wenn die Endlaufzeit des Bauvorhabens über die Endlaufzeit des geförderten Fensters hinausgeht, wobei der Anspruch auf die Leistung in jedem Fall nur auf die angefallenen Anschaffungskosten beschränkt ist geförderten Fenster und dass die konkrete Nutzbarkeit der Leistung bis zum Abschluss der Arbeiten ausgesetzt bleibt?“. Und noch einmal: „Wenn die Entscheidung mehrheitlich bei der Eigentumswohnung liegt, wird die einzelne abweichende Eigentumswohnung die Möglichkeit haben, die Art und Weise zu wählen, in der sie den Steuerabzug in Anspruch nehmen, oder nicht?“.

Diese Fragen kann nur die Bundesregierung beantworten. Laut Portal „muss die Möglichkeit, einen Teil der nicht rückzahlbaren Zuschüsse des Recovery Fund zur Finanzierung der Verlängerung des Superbonus auf 110 % über die derzeitigen engen Endbedingungen hinaus zu verwenden, sicherlich als eine der einzubeziehenden Prioritäten betrachtet werden, wenn nicht im nächsten Haushaltsgesetz, dann in der ersten sinnvollen Maßnahme des Jahres 2021“.

Lesen Sie mehr über den Superbonus 110% (einschließlich Ecobonus und Sismabonus). der FIRSTonline 8-Punkte-Leitfaden.

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