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Demnächst: Die Regeln von 2015

Die öffentliche Verwaltung und die autonomen Verwaltungen sind von den für die Daten von 2014 relevanten Mitteilungen über MwSt.-Vorgänge ausgenommen, während Einzelhändler und Reiseveranstalter keine Rechnungen unter einem bestimmten Betrag senden müssen.

The Taxman senkt die Messlatte auch dieses Jahr wieder, zumindest bis lo Spesometer. Öffentliche Einrichtungen und autonome Verwaltungen sind für Daten aus dem Jahr 2014 vom Verfahren ausgenommen, während Einzelhändler e Reiseveranstalter Sie müssen die nicht übertragen Rechnungen unter 3 Euro ohne MwSt. Dies wurde von der Agentur der Einnahmen festgestellt und bestätigte die bereits durchgeführten Maßnahmen für 2012 und 2013.

Das grüne Licht – unterzeichnet von der Leiterin der Steuerbehörden, Rossella Orlandi, am 31. März – traf einige Tage vor den nächsten Fristen für die Mitteilung relevanter Mehrwertsteuertransaktionen ein der 10 und der 20 April jeweils für diejenigen, die die Steuer monatlich und vierteljährlich zahlen.

für Spesometer meint die seit nunmehr drei Jahren verpflichtende Anti-Umgehungsregel alle MWST-Inhaber um die Steuerbehörden über die Ausgaben zu informieren, die seinen Kunden entstanden sind. Das Ziel ist Ausgaben verfolgen zur Überprüfung der wirtschaftlichen Verfügbarkeit einzelner Steuerpflichtiger e vergleichen Sie sie mit dem deklarierten Einkommen. Die Mitteilung muss elektronisch unter Verwendung der entsprechenden Formulare (Details hier) erfolgen.

L'esclusione di PA und autonome Verwaltungen es notwendig wurde, "um die öffentlichen Stellen nicht mit weiteren Pflichten zu belasten - erklärt die Agentur - die sich bereits verpflichtet hat, IT-Infrastrukturen, Buchhaltungssysteme und interne Verfahren aufgrund der neuen Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung Pa anzupassen (in Kraft seit dem 31, ed) und Split Payments“. 

Wie für die Einzelhändler und Reiseveranstalter, „berücksichtigt die Vereinfachung die von den Betreibern des Sektors gemeldeten Schwierigkeiten“, schlussfolgern die Steuerbehörden.

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