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Verschrottung ter, erster Termin am 31. Juli: alle Anweisungen

Diejenigen, die sich dem Verfahren bis zum 30. April angeschlossen haben, haben bis Mittwoch Zeit, die erste Rate der Operation "Finanzfrieden" auf Steuerrechnungen zu zahlen - So zahlen Sie/wie viel Sie zahlen und was passiert bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung

Verschrottung ter, erster Termin am 31. Juli: alle Anweisungen

Wir haben es fast geschafft: weniger als eine Woche bis zum ersten Verschrottungstermin ter. Diejenigen, die sich bis zum 30. April an das Verfahren gehalten haben, haben tatsächlich bis Mittwoch, den 31. Juli, Zeit, die erste Rate der Operation "Finanzfrieden" auf die Steuerrechnungen zu zahlen.

Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht mit den Daten verwechseln: Der 31. Juli ist auch der letzte Tag, an dem beantragt werden kann, sich dem ter-Schrott oder dem Saldo und dem Auszug anzuschließen, der auf dem basiert Wiedereröffnung von Fristen von der Regierung mit der gestartet Wachstumsdekret. Die Zahlung, über die wir in diesem Artikel sprechen, betrifft hingegen Steuerzahler, die den Antrag bis zur ersten Frist (der, wie erwähnt, der 30. April) gesendet haben.

WAS BEDEUTET DAS VERSCHRÖPFEN VON ORDNERN?

Die ter Verschrottung der Ordner ermöglicht es, die zum Inkasso anvertrauten Forderungen vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2017 ohne Zahlung von Strafen oder Verzugszinsen zu begleichen. Bei Bußgeldern zahlen Sie nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebenen Erhöhungen. Die dritte Verschrottung steht auch Steuerzahlern offen, die sich den beiden vorangegangenen Verschrottungen angeschlossen hatten, dann aber den Vorteil verwirkten, weil sie die fälligen Zahlungen nicht geleistet hatten.

WIE VIEL BEZAHLST DU?

Die betroffenen Steuerzahler – etwa 1,2 Millionen Menschen – müssen zahlen, was von der Steuereinzugsbehörde in der „Mitteilung der fälligen Beträge“, dh dem Antwortschreiben auf den Beitrittsantrag, angegeben ist. Die Nachricht enthält die Angabe der zu zahlenden Beträge und die Ratenzahlungen basierend auf dem gewählten Zahlungsplan. Jeder, der es verloren hat, kann eine Kopie auf der Website der Agentur der Einnahmen anfordern. Der Service ist im öffentlichen Bereich verfügbar: Sie benötigen keine PIN und kein Passwort, füllen Sie einfach das Formular "Kommunikationsanfrage" aus und fügen Sie eine Kopie eines Ausweisdokuments bei. Wer hingegen über persönliche Zugangsdaten verfügt, kann den reservierten Bereich der Seite betreten und die Dokumente direkt herunterladen.

WIE ZAHLEN SIE?

Zahlungen können bei der Bank (am Schalter oder per Internet-Banking), an Geldautomaten, die für Cbill-Zahlungsdienste aktiviert sind, bei der Post, in Tabakläden der Banca 5 SpA über die Sisal- und Lottomatica-Schaltkreise, über die Revenue Agency-Collection erfolgen Portal oder mit die Equiclick-App durch PagoPa-Plattform.

Wer möchte, kann auch an den Schaltern der Agentur bezahlen, riskiert aber – aufgrund der bereits erwähnten Terminüberschneidungen – eine lange Warteschlange.

Schließlich ist eine Zahlung durch Verrechnung der Schuld mit „nicht verjährten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bestimmten Barmitteln und sammelbaren Vermögenswerten (sogenannte zertifizierte Forderungen) aus Lieferungen, Lieferungen, Verträgen und Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung“ möglich, erklärt die Agentur für Einnahmen.

WANN WERDEN DIE RATEN NACH DER ERSTEN BEZAHLUNG?

Beim Beitritt zur ter-Abwrackung wählten die Steuerzahler, ob sie in einer oder mehreren Raten (maximal 18) zahlen wollten. Die Fristen nach dem 31. Juli werden im November 2019 und dann ab 2020 im Februar, Mai, Juli und November eines jeden Jahres festgelegt.

WAS GESCHIEHT BEI VERZUG ODER NICHTZAHLUNG?

Bei Nichterfüllung, unzureichender oder verspäteter Zahlung auch nur einer einzigen Rate über die gesetzlich festgelegte Toleranz von fünf Tagen hinaus erlischt das Recht auf Verschrottung. Nicht nur das: Die Agentur erklärt, dass „die bereits zur erleichterten Zahlung zugelassenen Mappen oder Mitteilungen mit der ersten oder einmaligen Rate, die bis zum 31. Juli 2019 zu zahlen ist, nicht erneut in eine Beitrittserklärung aufgenommen werden können, da dies nicht der Fall ist angenommen“. Übersetzung: Der 31. Juli ist die letzte Chance. Wer sie verliere, könne die Schulden nicht mehr in Raten begleichen und gegen ihn „muss das Inkassounternehmen die Beitreibungsklagen wieder aufnehmen“.

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